Bluetooth Special Interest Group Ist Bluetooth bald nicht mehr bezahlbar?
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Bluetooth ist praktisch, verbindet es doch auf einfache Weise kurze Verbindungen drahtlos. Doch seit dem 1. Februar 2014 werden Gebühren fällig, wenn Bluetooth-Produkte in die Datenbank der SIG eingetragen werden. Ist Bluetooth damit für viele Anwendungen gestorben?

Bluetooth ist weit verbreitet und mit der Einführung von Bluetooth 4.0 kam mit der Low-Energy-Option eine gute Möglichkeit für die einfache Anbindung von vielen kleinen Geräten hinzu. Die Verfügbarkeit von fertig zertifizierten Modulen vereinfacht das Design von Produkten mit Bluetooth auch für kleine Stückzahlen. Dem hat die Bluetooth SIG Anfang 2014 ein Ende gesetzt.
Bluetooth für viele Anwendungen nicht mehr bezahlbar
Weitgehend unbemerkt von großen Teilen des Marktes wurden die Regeln für die Listung von Produkten geändert und zusätzliche Gebühren eingeführt. Bis zum 1. Februar 2014 konnte ein Produkt, das auf einem zertifizierten Modul basiert, einfach in die Datenbank bei der BT SIG (Bluetooth Special Interest Group) eingetragen werden, ohne dass Gebühren dafür anfielen. Seit dem 1. Februar sind dafür 8000 US-$ fällig. Als „Associate Member“ zahlt man einen Betrag von 4000 US-$ pro Eintrag, dafür aber einen Jahresbeitrag von 7500 US-$. Damit ist Bluetooth für eine Vielzahl von Anwendungen nicht mehr bezahlbar.
Auch die Idee, Produkte durch ein modulares Design nur einmal registrieren zu müssen und dann in verschiedenen Varianten anzubieten, klappt nicht. Insbesondere dann nicht, wenn das Produkt ein Zwischenprodukt ist, das erst vom Kunden in das endgültige Produkt integriert wird. Die neue Regel besagt nämlich, dass jeder, der ein Bluetooth-Produkt unter seinem Namen anbietet, es auch registrieren muss und natürlich dafür bezahlen soll. Selbst Produkte, die nur umgelabelt werden, sind zu einer kostenpflichtigen Listung verpflichtet.
Ist der Bluetooth-Dongle bald registrierungspflichtig?
Wer also beispielsweise einen mit Bluetooth ausgestatteten LED-Treiber in seine Leuchte integriert, muss an die SIG zahlen. Streng ausgelegt gehen die Regeln sogar so weit, dass das Einstecken eines Bluetooth-Dongles in einen Computer, oder der Anschluss eines Bluetooth/Seriell-Adapters an eine Maschine als registrierungspflichtiges Produkt zählt, wenn die Kombination so verkauft wird. Man hätte auch einfach allen kleinen Unternehmen direkt sagen können, dass man nicht will, dass sie Bluetooth einsetzen.
Schade um eine verpatzte Chance, Wireless-Technologie einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Dann wird es wohl ein anderer Standard werden.
Dieser Artikel ist erstmals bei unserer Schwesterpublikation ElektronikPraxis erschienen. Verantwortlicher Redakteur: Hendrik Härter
* Guido Körber ist Geschäftsführer bei dem mittelständischen Unternehmen Code Mercenaries Hard- und Software GmbH in Schönefeld bei Berlin.
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