Big Data Analytics Soziale Graphen – die Belegschaft wird vermessen
Durch elektronische Kommunikation fallen in Unternehmen immer mehr Daten an, die Interaktionen unter Beschäftigten dokumentieren. Technisch ist es möglich, daraus „soziale Graphen“ der Belegschaft zu konstruieren und für Personalentscheidungen einzusetzen. Das zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
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„The Circle“, ein US-amerikanischer Thriller aus dem Jahr 2017, erzählt von einer nahen Zukunft, in der ein riesiger Konzern die Dienstleistungen von Facebook, Google und Apple aus einer Hand anbietet und so eine große Menge an Informationen über die Kunden erhält. Dabei untergräbt das Unternehmen jedoch die Privatsphäre der Bevölkerung und kann so fast alle zwischenmenschlichen Interaktionen kontrollieren. Science Fiction? Nur noch bedingt, wie der jüngste Datenskandal bei Facebook zeigt, der aktuell Politik und digitale Welt erschüttert.
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Big Data – Alptraum ohne Regulierung?
Hier wurden offenbar (illegal) Daten von Facebook-Nutzern zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen genutzt. Die in die Affäre verstrickte Firma Cambridge Analytica bietet neben der (unverfänglichen) Optimierung von Marketing-Kampagnen solche „politischen“ Dienstleistungen ganz offen an. Das Versprechen des britischen Big-Data-Unternehmens: Data-driven campaigns – By knowing your electorate better, we achieve greater influence while lowering overall costs.
Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer steht eher am Rande und bekommt selten Antworten auf seine Mails oder Beiträge im firmeninternen Social Network? In kleinen Betrieben weiß „man“ das meistens gewöhnlich. In Großunternehmen jedoch haben HR-Bereich und Management (noch) keinen Einblick in die sozialen Detailstrukturen, die viel über Kooperation, Konflikte und Motivation unter den Beschäftigten aussagen.
Office-Pakete ermöglicht detaillierte Analysen
Doch das ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit. Technisch ist „The Circle“ problemlos machbar und in einzelnen Unternehmen möglicherweise schon Realität. Aber selbst dann, wenn keine Auswertungen erfolgen, wird der „soziale Graph“ faktisch unentwegt gefüttert: Mit jeder E-Mail, jedem Chat, jedem Tweet und jedem Like wird dieser um eine Beziehung zwischen Kollegen ergänzt. Zudem gibt es inzwischen Softwarelösungen, mit denen prinzipiell persönliche Stellungen und soziale Beziehungen in sozialen Graphen (Beziehungsgeflechten) analysiert werden könnten. Systeme wie „Workplace Analytics“ von Microsoft oder „Organisational Analytics“ von IBM besitzen dieses Potenzial. Darauf weisen die Autoren der Studie „Die Vermessung der Belegschaft – Mining the Enterprise Social Graph“, der Informatiker Prof. Dr. Heinz-Peter Höller und der Jurist Prof. Dr. Peter Wedde hin.
Die Professoren der Hochschulen Schmalkalden und Frankfurt am Main warnen: Solche Methoden könnten künftig verstärkt genutzt werden, „um in die Belegschaft hineinzuhorchen“. In einem fiktiven, aber unter rein technischen Gesichtspunkten realistischen Szenario, stellen sie die Möglichkeit in den Raum, dass Arbeitgeber, die Entlassungen planen, sich an den Ergebnissen solcher Analysen orientieren: Wer nicht hinreichend vernetzt ist, riskiert berufliche Nachteile oder sogar eine Kündigung.
Geltendes Recht besser durchsetzen
Rechtlich seien derartigen Formen der Vorratsdatenspeicherung zwar relativ enge Grenzen gesetzt., doch müsse das geltende Recht auch effektiv durchgesetzt werden, so Höller und Wedde. Die beiden Professoren sehen neben der Politik die Betriebsräte in der Pflicht. Diese müssten genau hinschauen, wenn es um das Sammeln und Auswerten von Daten mit „sozialen Graphen“ geht.
Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass Betriebsvereinbarungen zu Datennutzung und -schutz längst einen Schwerpunkt der Betriebsratsarbeit bilden. Doch nur knapp die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Betriebsrat an ihrer Seite, obwohl in jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten eine Arbeitnehmervertretung gegründet werden kann. Die beiden Wissenschaftler empfehlen die Schaffung eines neuen Mitbestimmungsrechts zum Datenschutz, da vorhandene Mitbestimmungsrechte dieses Thema bisher nicht direkt beinhalten.
Dieser Artikel stammt von unserem Partnerportal Industry of Things.
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Kommentar von Stefan Kolmar, Neo Technology
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