Der TÜV-Verband e. V. mahnt Verbesserungen am Regulierungsentwurf für Künstliche Intelligenz (KI) der EU-Kommission an. Es sei vor allem eine klare Definition und Herleitung der Risiken von KI-Anwendungen nötig.
Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands
(Bild: VdTÜV Verband der TÜV e.V.)
Die Europäische Kommission leiste mit ihrem Regulierungsvorschlag Pionierarbeit, bleibe aber hinter dem eigenen Anspruch eines „Ökosystems des Vertrauens“ für KI zurück, erklärt der Geschäftsführer des TÜV-Verbands Dr. Joachim Bühler. „Bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz müssen die Gesundheit der Menschen und der Schutz ihrer elementaren Grundrechte an erster Stelle stehen“, meint er.
Richtig sei laut dem TÜV-Verband der Ansatz, KI-Anwendungen und -Produkte abhängig von ihrem Risiko zu regulieren. So sollten zum Beispiel für einen intelligenten Spam-Filter geringere Sicherheitsanforderungen als für KI-Systeme in der Medizin, im Finanzwesen oder autonomen Fahrzeugen gelten.
Zuordnung verbesserungswürdig
Der TÜV-Verband sieht verschiedene weitere Kritikpunkte: So fehle im Vorschlag der EU-Kommission eine klare Definition und Herleitung der Risikoklassen. Insbesondere mangele es an nachvollziehbaren Kriterien, von welchen KI-Systemen ein besonders hohes Risiko ausgeht. Aus Sicht des Verbands sei dies immer dann der Fall, wenn Gefahr für Leib und Leben oder elementare Grundrechte von Menschen besteht. Zudem müsse eine unabhängige Drittprüfung in solchen Fällen zum Einsatz kommen und auch bereits bestehende regulierte Produktbereiche berücksichtigen.
Das TÜV AI Lab hat außerdem ein Whitepaper mit einem „Vorschlag für eine Risikoklassifizierung von KI-Systemen“ vorgelegt. Es diskutiert systematische Ansätze, wie auch Grundrechte und ethische Prinzipien bei der Risikobewertung von KI-Systemen adäquat berücksichtigt werden können. Das Whitepaper ist auf der Website des TÜV-Verbands zu finden.
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Stand vom 30.10.2020
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