Kabinett beschließt Open-Data-Strategie der Bundesregierung Richter: „Wir werden Vorreiter für Open Data in Europa“
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Schon zum Ende der vergangenen Legislaturperiode, genauer seit dem Frühjahr 2017, arbeitet der Bund an der Einführung von Open Data. Damals ging es noch um entsprechende Änderungen im eGovernment-Gesetz. Nun, ebenfalls wieder zum Ende der Legislaturperiode, hat das Bundeskabinett eine Open-Data-Strategie verabschiedet.

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode erhöht die Große Koalition in Sachen Digitalisierung noch einmal die Schlagzahl. Nachdem im Februar das Open-Data-Gesetz 2.0 vom Kabinett verabschiedet worden war, legt die Koalition nun mit einer Open-Data-Strategie nach. Die neue Strategie soll nicht nur – wie es das neue Open-Data-Gesetz fordert – zu einer deutlichen Erweiterung der von der Bundesverwaltung bereitgestellten Datensätze führen, sondern auch den Weg frei machen, für den Digitalisierungsstandort Deutschland.
Immerhin verweist die Bundesregierung in der Einleitung auf die enorme wirtschaftliche Bedeutung von Open Data: „Nicht erst die COVID-19-Pandemie verdeutlicht, wie wichtig aktuelle, frei zugängliche und maschinenlesbare Daten sind, um faktenbasierte Entscheidungen zu treffen und ein gestiegenes Informationsbedürfnis befriedigen zu können. Gleichzeitig können offene Daten weitreichende Impulse für die Entwicklung vielfältiger digitaler Lösungsansätze geben. Zukunftsweisende Technologien wie Künstliche Intelligenz und Anwendungen im Bereich der Smart Cities sind auf nachhaltige Verfügbarkeit eines reichhaltigen und qualitativ hochwertigen Datenfundus angewiesen.“
Weiter heißt es: „Zudem schätzt die EU-Kommission in ihrer Datenstrategie, dass sich der Wert der Datenwirtschaft bis 2025 in den Mitgliedstaaten auf 825 Milliarden Euro nahezu verdreifachen, die Zahl der Beschäftigten auf 10,9 Millionen fast verdoppeln wird.“
Dazu Staatssekretär im BMI und CIO des Bundes, Dr. Markus Richter: „Von Open Data profitieren Start-Ups und zivilgesellschaftliche Organisationen ebenso wie die Spitzenforschung und die Verwaltung selbst. Mit der Open-Data-Strategie setzt die Bundesregierung den Rahmen für die Verbesserung der Bereitstellung, Qualität & Kultur offener Verwaltungs- und Forschungsdaten des Bundes. Gemeinsam mit dem kürzlich beschlossenen Zweiten Open Data Gesetz mit Umsetzung der PSI-Richtlinie der EU stärkt der Bund die Nutzung von offenen Daten. Ziel ist es, Vorreiter für Open Data in Europa zu werden.“
Die Open-Data-Strategie der Bundesregierung ist auf fünf Jahre angelegt. Ziel der Open-Data Strategie ist es dabei, die Bereitstellung und Nutzung von Open Data entlang folgender sechs Leitlinien zu verbessern:
- durch die Bereitstellung von Daten wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenziale zu heben und flexibel auf internationale Trends und nationale Entwicklungen zu reagieren,
- zu einer stärkeren Vernetzung und gegenseitigem Lernen zwischen Akteuren und Initiativen, Nichtregierungsorganisationen und Datennutzerinnen und -nutzern beizutragen
- verstärkt evidenzbasierte und nachvollziehbarere Entscheidungen durch Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu ermöglichen und somit einen Beitrag zur Stabilität unserer Demokratie zu leisten
- eine wirksame Open-Data-Kultur in der Bundesverwaltung zu unterstützen, insbesondere Führungskräfte und Mitarbeitende in den Behörden beim weiteren Aufbau von Datenkompetenzen und verbesserter Bereitstellung qualitativ hochwertiger Datensätze zu unterstützen
- eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von Daten unter Beachtung von Datenschutz und Datensouveränität zu fördern sowie
- die Open-Data-Politik des Bundes an den Grundsätzen der Internationalen Open Data Charta auszurichten.
Die Open-Data-Strategie umfasst insgesamt 68 Umsetzungsmaßnahmen verschiedener Ressorts und nachgeordneter Behörden. Analog zur Datenstrategie der Bundesregierung sollen durch die Open-Data-Strategie der Bundesregierung folgende drei Handlungsfelder unterstützt werden:
- die Datenbereitstellung soll verbessert werden und eine leistungsfähige und nachhaltige Ausgestaltung der Dateninfrastrukturen gesorgt werden,
- eine innovative und verantwortungsvolle Datennutzung soll gesteigert werden zudem
- soll die Datenkompetenz gesteigert und eine neue Datenkultur etablieren werden, um Qualität und Nutzbarkeit bereitgestellter Daten zu erhöhen.
Einige spezielle Maßnahmen sollen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, öffentlicher Einkauf, Integrität und Korruptionsprävention, Mobilität und Wirtschaft sowie eine verbesserte IT-Unterstützung der Bundesverwaltung für den Datenbereitstellungsprozess stärken.
Weitere Maßnahmen für eine verbesserte Datennutzbarkeit und -nutzung betreffen unter anderem die Erforschung von Anonymisierungstechniken, die Weiterentwicklung von Fachportalen und Datenvisualisierungsplattformen sowie die verstärkte Nutzerinteraktion. Zur Steigerung der Datenkompetenz soll das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) im Bundesverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) unterschiedliche Fortbildungsangebote konzipieren und einen „Themenkatalog“ zu Open Data in der Bundesverwaltung erstellen.
Aber auch wenn die Open-Strategie auf fünf Jahre angelegt ist, so steht ihre Zukunft noch in den Sternen beziehungsweise wird davon abhängen, welche Schwerpunkte die neue Bundesregierung ab dem kommenden Herbst setzen wird.
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