Der deutsche Rechtsmarkt steht vor einer Zäsur. Die Bucerius-Studie „Legal Market Economics“ (März 2026) gibt dem Handlungsdruck statistische Substanz: Seit 2014 ist das Textvolumen deutscher Gesetze und Verordnungen um über 30 Prozent gestiegen. Gleichzeitig stagniert die Zahl zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der juristische Nachwuchs geht zurück, und rund 47 Prozent der derzeitigen Anwaltschaft werden innerhalb der nächsten fünfzehn Jahre das Rentenalter erreichen. Die Komplexität des Rechts wächst schneller als die Kapazität, sie zu bewältigen.
Der Autor: Prof. Dr. Andreas Walter, LL.M., ist Partner (Co-Managing Partner) und Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance bei Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB.
Besonders exponiert sind Wirtschaftskanzleien. Ihre Kernarbeit – das Lesen, Bewerten, Strukturieren und Verfassen von Texten: Verträge, Schriftsätze, Gutachten, Memoranden – ist genau das, was Large Language Models mit zunehmender Präzision beherrschen. Dieser strukturelle Berührungspunkt ist keine Bedrohung. Er ist ein Transformationsanlass.
Ein Blick auf die Musikindustrie illustriert, was auf dem Spiel steht. Nach dem Höchststand von 2,3 Milliarden Euro im Jahr 1997 brach der deutsche Musikmarkt durch MP3 und illegale Sharing-Kultur bis 2013 um nahezu 40 Prozent ein. Was schließlich half, war eine andere Haltung: der Übergang zur Plattform, zur Lizenz, zum Streaming. 2024 erzielte die Branche erstmals wieder 2,38 Milliarden Euro. Die Lehre ist nicht subtil: Wer technologischen Wandel aktiv gestaltet, statt passiv erleidet, kann nicht nur überleben, sondern stärker hervorgehen. Die Frage, ob Wirtschaftskanzleien KI einsetzen sollten, hat sich erledigt. Die relevante Frage lautet: Wie?
Das Wie beginnt mit Datenschutz und Berufsverschwiegenheit
Das Wie ist keine technische Frage allein. Es ist eine strategische, rechtliche und organisatorische Frage zugleich. Und ihr erster, am häufigsten unterschätzter Aspekt ist der Geheimnisschutz. Rechtsanwälte unterliegen der Pflicht zur Berufsverschwiegenheit gemäß § 43a BRAO und – strafrechtlich bewehrt – § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Mandantendaten, Vertragsdokumente, strategische Informationen, Verhandlungspositionen: Das alles darf nicht unkontrolliert in externe Systeme übertragen werden. Die ungefilterte Nutzung kommerzieller Large-Language-Model-Schnittstellen ist berufs- und datenschutzrechtlich problematisch, wenn nicht sichergestellt ist, dass Eingabedaten nicht über die konkrete Anfrage hinaus verarbeitet werden.
Die Lösung liegt nicht im Verzicht auf KI, sondern in ihrer rechtssicheren Implementierung. Maßgeschneiderte Architekturen können sicherstellen, dass mandantensensible Informationen vor der Übermittlung pseudonymisiert und nach der Verarbeitung zurückübersetzt werden – sodass das Modell niemals Klarnamen oder identifizierbare Sachinhalte erhält. Das ist kein technischer Luxus. Das ist berufsrechtliche Pflicht.
Was KI heute schon leistet – und was sie nicht kann
Die produktiven Einsatzfelder lassen sich in drei Bereichen beschreiben. Erstens: Due Diligence, die früher Teams über Wochen an Datenräume fesselte, wird heute KI-gestützt in Stunden erledigt – Vertragsparteien, Laufzeiten, Haftungscaps, Change-of-Control-Klauseln und IP-Positionen werden extrahiert, Risikopunkte strukturiert aufbereitet. Der Anwalt konzentriert sich auf die Bewertung, nicht auf das Durcharbeiten.
Zweitens: KI erkennt Rechtschreibfehler, leere Querverweise, falsch definierte Begriffe und Copy-and-Paste-Residuen zuverlässiger als jedes manuelle Korrekturlesen. Drittens: Wer sich in ein neues Rechtsgebiet einarbeitet, kann KI als Orientierungsinstrument nutzen, um einschlägige Normen und klassische Streitpunkte rasch zu überblicken.
Was KI hingegen nicht kann, ist mindestens ebenso wichtig. Anwaltliche Arbeit hat zwei Schichten. Die eine ist strukturierbar, wiederholbar, dokumentenbasiert – das ist das Terrain der KI. Die andere ist relational, kontextuell, urteilsintensiv: die Transaktion ohne optimale Lösung; der Streit, der durch Strategie gewonnen wird; die Verhandlung, bei der es nicht auf die beste Klausel ankommt, sondern auf das Gespür für den Moment; der Rat, der nicht aus der Norm folgt, sondern aus der Kenntnis des Mandanten. KI kann nicht für ein Ergebnis einstehen.
Der Mandant wollte seinen Anwalt schon immer primär für die Arbeit bezahlen, die nur der Anwalt leisten kann. Was KI nun übernimmt, war bei ehrlicher Betrachtung eher Infrastruktur als Kern der anwaltlichen Leistung. Das ist keine Bedrohung. Es ist eine Entlastung – wenn die freigewordene Kapazität für das eingesetzt wird, was wirklich zählt.
Die Frage der Arbitrage
Wer profitiert von dem, was KI einspart? Wenn eine Due Diligence, die früher achtzig Stunden kostete, heute in zwanzig erledigt ist, entsteht ein ökonomischer Gewinn. Diese KI-Arbitrage ist real, substanziell und wachsend. Große Unternehmensmandanten, die selbst KI einsetzen, erwarten, dass Effizienzgewinne in der externen Abrechnung sichtbar werden. Das sind keine zukünftigen Gespräche. Sie finden jetzt statt.
Stand: 08.12.2025
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Auf der anderen Seite stehen die Investitionen, die Kanzleien tragen: Lizenzkosten, datenschutzkonforme Infrastruktur, Schulungen, die Entwicklung kanzleispezifischer Workflows und der Aufbau neuer Kompetenzprofile wie Legal Engineers oder KI-Koordinatoren. Das ist kein einmaliger Aufwand. Es ist laufender Betrieb in einem technologisch dynamischen Umfeld, dessen Kosten häufig unterschätzt werden.
Die Arbitrage steht nicht allein der Kanzlei zu – das wäre mit dem Interesse der Mandanten an effizienter Leistungserbringung nicht vereinbar. Sie steht aber auch nicht allein dem Mandanten zu – das ließe die Investitionen der Kanzlei außer Betracht. Gefragt ist ein Modell, das den Effizienzgewinn teilt: bessere Ergebnisse, schnellere Bearbeitung, faire Konditionen für beide Seiten.
Transparenz als Vertrauensgrundlage
Diese Gespräche können nur geführt werden, wenn sie auf einer gemeinsamen Informationsgrundlage basieren. Mandantinnen und Mandanten haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wie ihr Mandat bearbeitet wird: Welche Aufgaben wurden KI-gestützt erledigt? Mit welchem Werkzeug, mit welchem Ergebnis? Kanzleien, die KI-Aktivitäten systematisch zur Akte erfassen, schaffen eine Vertrauensgrundlage, die keine Kanzlei hat, die KI im Verborgenen einsetzt. Transparenz ist kein Zugeständnis. Sie ist ein Wettbewerbsvorteil.
Kompetenz als Voraussetzung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen lernen, mit KI umzugehen. Der erfahrene Partner braucht primär technische Vertrautheit mit den Werkzeugen. Der Berufsanfänger braucht primär das juristische Rüstzeug, das ihm erlaubt, die Ergebnisse zu beurteilen. Beide benötigen ein Grundverständnis dafür, dass Large Language Models probabilistische Textgeneratoren sind, keine Datenbanken – dass sie überzeugend klingen können, ohne Recht zu haben.
Die Forschung von Randazzo u. a., die 244 Knowledge Professionals bei Boston Consulting Group beobachtet hat, belegt empirisch: Wer die intellektuelle Steuerung behält und KI gezielt für begrenzte Aufgaben einsetzt, erzielt die besten Ergebnisse und vertieft dabei sein Fachwissen. Wer die Kontrolle delegiert, produziert Arbeit, die poliert aussieht – und stagniert.
Was dabei hilft, ist die Bereitschaft zum Iterieren: ausprobieren, prüfen, evaluieren – und wenn es nicht funktioniert, rückdrehen oder verändern. Nicht jede KI-Initiative wird ein Erfolg. Das ist kein Scheitern. Das ist Entwicklung. Den endgültigen Plan gibt es nicht. Es gibt nur die Bereitschaft, jetzt anzufangen.