Smartwatches, intelligente Kühlschränke und Streamingdienste – die EU-Komission führt eine Sektoruntersuchung im Verbraucherbereich des Internet der Dinge durch, um Wettbewerbsprobleme festzustellen. Problematisch sind ein möglicher Datenmissbrauch und marktbeherrschende Systeme.
Sprachassistenten sammeln viele benutzerbezogene Daten – ob diese auch verwendet werden, um den Wettbewerb zu verfälschen, das untersucht jetzt die EU-Kommission.
Die Europäische Kommission führt in den kommenden Wochen sogenannte Sektoruntersuchungen im Bereich Internet der Dinge (kurz IoT – Internet of Things) durch. Dabei will die Kommission Wettbewerbsprobleme ausfindig machen.
Was ist eine Sektoruntersuchung?
Bei einer Sektoruntersuchung handelt es sich um Marktstudien, die das Bundeskartellamt durchführt. Dabei geht es nicht darum, ein konkretes Unternehmen aufgrund eines Verdachtes zu kontrollieren. Im Fokus steht, mehr über den Markt zu erfahren und Strukturen und Wettbewerbsverhältnisse zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Daten kann dann das Kartellamt weitere Verfahren einleiten.
Gegenstand der Untersuchung sind verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen, die mit einem Netzwerk verbunden sind und aus der Ferne gesteuert werden können, etwa über einen Sprachassistenten oder ein Smartphone. Dazu gehören unter anderem:
Wearables (am Körper getragene Geräte wie Smartwatches und Fitnesstracker)
Smart-Home-Anwendungen
Sprachassistenten
Musik- und Streaming-Dienste, die über intelligente Geräte bereitgestellt werden
Daten zur Wettbewerbsverfälschung missbrauchen
Gefährlich kann vor allem werden, dass die Anbieter dieser Dienste eine große Menge an persönlichen Daten benötigen und diese auch dazu nutzen könnten, um den Wettbewerb zu verfälschen oder Wettbewerber vom Markt auszuschließen.
Ein weiteres Problem sieht die EU-Kommission darin, dass sich bestimmte digitale Ökosysteme des Internets der Dinge als marktbeherrschend durchsetzen könnten.
Konkrete Verfahren gegen Datenmissbrauch
Die EU-Kommission erhofft sich, mithilfe der Marktstudien einen besseren Überblick über die möglichen Wettbewerbsprobleme zu bekommen. Danach kann die Kommission konkrete Verfahren gegen Datenmissbrauch oder Marktbeherrschung einleiten.
Für die Durchführung kontaktiert die Kommission in den nächsten Wochen Anbieter entsprechender Dienstleistungen, Hersteller intelligenter Geräte und Softwareentwickler, um Auskünfte und Unterlagen zu erhalten. Im Frühjahr 2021 will die Kommission einen vorläufigen Bericht und im Sommer 2022 den abschließenden Bericht vorlegen.
Dieser Artikel stammt von unserem Partnerportal Elektronikpraxis.
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Stand vom 30.10.2020
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