Bitkom kritisiert Abschlussbericht Datenethikkommission schießt übers Ziel hinaus

Autor / Redakteur: Martin Hensel / Nico Litzel |

Der Digitalverband Bitkom warnt angesichts des jüngst vorgelegten Abschlussberichts der Datenethikkommission der Bundesregierung vor Regulierungswut. Speziell die Vorschläge zur Regulierung von Algorithmen sind den Experten ein Dorn im Auge.

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Bitkom-Präsident Achim Berg
Bitkom-Präsident Achim Berg
(Bild: Bitkom)

„Wir begrüßen sehr, dass wir in Deutschland einen breiten gesellschaftlichen Dialog über Datenethik führen. […] Ziel kann aber nicht sein, den Weg in die digitale Welt zu verstellen und Deutschland zu einem analogen Inselstaat zurückzubauen“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. Speziell bei Algorithmen, dem Umgang mit Daten und Künstlicher Intelligenz müsse man die theoretische Diskussion rund um Risiken und Gefahren verlassen und sich mehr der Praxis widmen.

Keine verpflichtende Datenabgabe

Zwar begrüßt der Bitkom eine möglichst breite Beteiligung an vorhandenen Daten, lehnt aber – wie die Ethikkommission – eine Verpflichtung für Unternehmen ab, eigene Daten allgemein zur Verfügung stellen zu müssen. „Man sollte deutsche Unternehmen nicht zwingen, die von ihnen erhobenen Daten letztlich auch der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Unsere internationalen Wettbewerber klopfen sich auf die Schenkel, wenn wir ihnen unsere Datenschätze auf dem Silbertablett überreichen. Datenzugangsregeln können und dürfen nur sehr punktuell greifen“, so Berg. Dabei gehe es auch um wichtige Fragen wie Innovationskraft, Datenschutz, Vertragsfreiheit und Marktentwicklungschancen. Der Verband hält die geltenden Gesetze und Vorschriften für ausreichend und befürwortet einen ausschließlich freiwilligen Datenzugang.

Generalverdacht übertrieben

Bei den Vorschlägen zur Algorithmenregulierung äußert der Bitkom aber deutliche Kritik an den Vorschlägen der Kommission. Diese stelle fast alle Algorithmen unter Generalverdacht, statt eine enge Auswahl mit besonderem Gefährdungspotenzial zu identifizieren. Dabei sei eine Risikobewertung für jeden einzelnen Algorithmus nicht nur unnötig, sondern angesichts der Fülle an Anwendungen in der Praxis auch schlicht nicht durchführbar. Um Missbrauch oder Fehlverhalten auszuschließen, hält der Verband das geltende Recht wie Vertrags- und Verbraucherrecht, Antidiskriminierungsgesetze, das Haftungsrecht oder Datenschutzgesetze in den meisten Fällen für ausreichend. „Wir brauchen mehr Verständnis von Algorithmen, nicht mehr Verbote“, fordert Berg. „Dazu gehört eine größtmögliche Transparenz, gerade im Bereich Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, an der nicht zuletzt die Unternehmen selbst interessiert sind“, ergänzt er.

Mit der Publikation „Blick in die Blackbox – Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen in der Praxis“ will der Bitkom das Verständnis für die Hintergründe erhöhen.

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