11 wichtige Punkte
Das sollten Unternehmen zur KI-Verordnung wissen

Von Thomas Joos 5 min Lesedauer

Der Digital-Omnibus schiebt die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung auf Dezember 2027 und August 2028. Die Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdaten aus Artikel 10 bleiben bestehen. Anbieter sollten die Zeit nutzen, um Aufbereitung, Repräsentativität und Bias-Prüfung ihrer Datensätze nachweisbar zu machen.

Der Digital-Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung auf Dezember 2027. Im Bild der Sitz der EU-Kommission in Brüssel.(Bild:  frei lizenziert / Unsplash)
Der Digital-Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung auf Dezember 2027. Im Bild der Sitz der EU-Kommission in Brüssel.
(Bild: frei lizenziert / Unsplash)

Der Digital-Omnibus, die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 zur KI-Verordnung, erschien am 24.07.2026 im Amtsblatt und trat am 27.07.2026 in Kraft. Der geänderte Artikel 113 setzt den Geltungsbeginn für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 02.12.2027. Anhang III umfasst sensible Einsatzfelder, zum Beispiel Personalmanagement, Kreditprüfung, kritische Infrastruktur und Bildung. Für KI in Produkten nach Anhang I, zum Beispiel Maschinen und Medizinprodukten, gilt der 02.08.2028.

Zugleich fasst der Omnibus den Begriff des Sicherheitsbauteils enger. Von ihm hängt ab, ob KI in einem Produkt nach Anhang I als Hochrisiko-System gilt. Ein Bauteil erfüllt nur noch dann eine Sicherheitsfunktion, wenn es nach seiner Zweckbestimmung Gefahren für Menschen oder Eigentum abwenden oder verringern soll.