Studie von ATHENE Bei Big Data und KI fehlt es an Rechtssicherheit

Von Martin Hensel 1 min Lesedauer

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Eine aktuelle juristische Studie des Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit ATHENE zeigt, dass es bei Big Data und KI an Rechtssicherheit fehlt. Der aktuelle rechtliche Rahmen reiche demnach nicht aus, um einen gewinnbringenden Einsatz ohne Datenschutz- und IT-Sicherheitsprobleme zu gewährleisten.

Eine Studie von ATHENE sieht noch deutliche Lücken hinsichtlich der Rechtssicherheit von KI und Big Data.(Bild:  Gerd Altmann /  Pixabay)
Eine Studie von ATHENE sieht noch deutliche Lücken hinsichtlich der Rechtssicherheit von KI und Big Data.
(Bild: Gerd Altmann / Pixabay)

Die Studie „Systematic Privacy in real-life Data Processing Systems“ untersuchte geltende Vorschriften aus den Rechtsbereichen Datenschutz, IT-Sicherheitsrecht und Urheberrecht in Bezug auf Big Data sowie den Entwurf über eine EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO-E). Das Fazit der ATHENE-Juristen ist bitter: Der aktuelle Rechtsrahmen reicht für eine sichere Verarbeitung von Big Data nicht aus und sorgt für Verunsicherung. Die Juristen fordern deshalb einen ganzheitlichen, rechtlich-technischen Rahmen. Zudem entwickeln sie Lösungsvorschläge und Handlungshilfen.

Zahlreiche ungeklärte Fragen

Die Studie widmet sich zahlreichen Fragestellungen, etwa zu Trainingsdaten von KI, den Eigentumsverhältnissen KI-generierter Daten und Haftungsfragen. Sie untersucht geltendes Recht und geht insbesondere auf die geplante KI-VO-E ein. Dabei sehen die Autoren viele Herausforderungen für KI-Betreiber, sichere vertragliche Regelungen für die Datenverbindung zu finden, ohne ihren eigenen Spielraum zur Verwertung der Ergebnisse zu sehr einzuengen.

Zudem sehen sie ein grundlegendes Problem bei der Anonymisierung personenbezogener Daten und deren Verarbeitung: Ab wann sind derartige Daten verlässlich und rechtssicher anonymisiert? Hierauf gibt es laut der Studie keine abschließende Antwort, was zu Rechtsunsicherheiten für verarbeitende Unternehmen und Einrichtungen führt. Laut den Autoren wäre eine mögliche Lösung, einen Anonymisierungsgrad durch ein einheitliches Verfahren zu berechnen und einen Schwellenwert für die legale Nutzung festzulegen.

Das Nationale Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE ist nach eigenen Angaben das größte Forschungszentrum für IT-Sicherheit und Privatsphärenschutz in Europa. Es ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft mit ihren Instituten SIT („Sichere Informationstechnologie“) und IGD („Graphische Datenverarbeitung“). Ebenfalls beteiligt sind die Technische Universität Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt sowie die Hochschule Darmstadt.

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