Der TÜV-Verband, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut haben gemeinsam ein Whitepaper vorgelegt. Es beschreibt ein Konzept für die Prüfbarkeit Künstlicher Intelligenz (KI).
Ein aktuelles Whitepaper liefert ein Konzept zur Prüfbarkeit von KI-Anwendungen.
Die sogenannte „Certification Readiness Matrix“ (CRM) beschreibt, welche Prüfmethoden und Werkzeuge bereits heute zur Verfügung stehen, um KI beurteilen und zertifizieren zu können. Zudem zeigt sie auf, in welchen Bereichen noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht. Hintergrund des Whitepapers ist die geplante Regulierung von KI-Anwendungen in der EU.
„Die Prüfmatrix unterstützt die praktische Umsetzung der KI-Verordnung und zukünftiger Gesetzgebungsprozesse in der EU“, erklärt Patrick Gilroy, Referent Künstliche Intelligenz und Bildung des TÜV-Verbands. Die Verordnung regelt unter anderem, wie die Sicherheit kritischer KI-Anwendungen gewährleistet werden soll. Dazu zählen zum Beispiel Fahrzeugsteuerungen, medizinische Anwendungen, biometrische Verfahren oder Roboter, die mit Menschen zusammenarbeiten. Je nach Risikoklasse sollen unterschiedliche Vorgaben zum Einsatz kommen.
Zertifizierungsmatrix erfasst Prüfbarkeit
Die vorgestellte Matrix stellt eine Methode zur Erfassung der Prüfbarkeit der Qualitäts- und Sicherheitskriterien von KI-Systemen dar und wendet diese exemplarisch an. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus komplexer KI-Anwendungen von der Datensammlung über die Trainingsphase bis hin zum Praxiseinsatz berücksichtigt sowie Sicherheitsaspekte beleuchtet.
Das Whitepaper und die Zertifizierungsmatrix entstanden im Rahmen einer gemeinsamen Workshop-Reihe, die jährlich anlässlich der TÜV AI Conference stattfindet. Diskussionen und Beiträge des letztjährigen Fachforums wurden aufgegriffen und weiterentwickelt. „Das Whitepaper, aber auch die gemeinsamen Veranstaltungen sind Ausdruck einer sehr intensiven und ergebnisorientierten Zusammenarbeit dreier Kompetenzpartner auf Augenhöhe. Diese Kooperation wollen wir weiter ausbauen“, so Gilroy.
Das vollständige Whitepaper steht auf der Website des TÜV-Verbands zum Download bereit.
(ID:48397892)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.