Laut einer Umfrage des TÜV-Verbands befürworten 82 Prozent aller Verbraucher eine KI-Regulierung auf EU-Ebene. Als größte Risiken werden demnach Diskriminierung, Manipulation und Intransparenz gesehen.
Der TÜV-Verband hat eine Umfrage zum Thema Regulierung von KI durchführt.
(Bild: TÜV-Verband)
11 Prozent der von Forsa im November 2022 befragten 1.005 Personen ab 16 Jahren sehen keinen Bedarf für gesetzliche Vorgaben, 7 Prozent sind unentschlossen. In der Befragung ging es konkret um die geplante europäische KI-Verordnung. Sie sieht vor, dass KI-basierte Produkte und Anwendungen künftig in Abhängigkeit von ihrem Risikopotenzial bestimmte Sicherheits- und Qualitätsanforderungen einhalten müssen.
Laut der Umfrage sehen zwei von drei Verbrauchern die Gefahr, dass Menschen durch automatisierte Entscheidungen diskriminiert oder benachteiligt werden könnten. Dies kann etwa bei der Personalauswahl, der Kriminalitätsbekämpfung oder der Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person der Fall sein. Befürchtet wird auch die Manipulation von Menschen (62 Prozent), beispielsweise über Deepfakes. Zudem wurden Intransparenz beim KI-Einsatz (61 Prozent), mangelnder Schutz persönlicher Daten (57 Prozent), unzuverlässige automatisierte Entscheidungen (44 Prozent) oder Gefahr für Menschen (39 Prozent) als mögliche Nachteile genannt.
Positive Einstellung überwiegt
Trotz dieser Sorgen hat die Mehrheit der Verbraucher eine optimistische Einstellung zum Thema KI: 40 Prozent empfinden beim Gedanken an die Technologie etwas Positives, 38 Prozent sind neutral eingestellt. Ein Großteil (86 Prozent) erwartet von KI Vorteile oder Erleichterungen im Alltag, etwa durch Automatisierung (65 Prozent), Energieeinsparungen (62 Prozent) und eine Entlastung von Routinearbeiten (58 Prozent). 36 Prozent erhoffen sich bessere Organisation und Struktur in ihrem Alltag. 90 Prozent halten ein von unabhängigen Organisationen vergebenes Prüfzeichen für wichtig oder sehr wichtig, um ihr Vertrauen in KI-Produkte zu stärken. Eine Kennzeichnung, dass KI in einem Produkt enthalten ist, ist ebenso erwünscht (85 Prozent) wie eine Selbstverpflichtung zum ethischen Einsatz von KI (75 Prozent).
„KI-Anwendungen sollten immer dann bestimmte Vorgaben erfüllen müssen, wenn sie die Gesundheit der Menschen oder ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung und Privatsphäre gefährden“, erklärt Prof. Axel Stepken, Präsident des TÜV-Verbands. Der Entwurf der KI-Verordnung wird derzeit zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten diskutiert. Eine abgestimmte Gesetzesvorlage wird im Laufe des kommenden Jahres erwartet.
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Stand vom 30.10.2020
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