Bitkom Künstliche Intelligenz hält Einzug in HR-Abteilungen

Von Berk Kutsal 2 min Lesedauer

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Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Personalabteilungen stecke noch in den Anfängen, doch eine Studie von Bitkom Research zeigt wachsendes Interesse. ZUdem hat der Digitalverband Bitkom hat einen Leitfaden für den Einsatz von KI im Personalwesen veröffentlicht, der sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte beleuchtet.

Künftig sollen viele Aufgaben der Personalabteilung mithilfe von Künstlicher Intelligenz erledigt werden. (Quelle: Bitkom)
Künftig sollen viele Aufgaben der Personalabteilung mithilfe von Künstlicher Intelligenz erledigt werden.
(Quelle: Bitkom)

Künstliche Intelligenz könnte in Personalabteilungen eine größere Rolle spielen, als dies bislang der Fall ist. Laut einer Befragung von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom setzen aktuell nur wenige Unternehmen KI in Bereichen wie Arbeitszeugniserstellung, Weiterbildung oder Onboarding ein. Die Ergebnisse der Umfrage unter 852 Unternehmen in Deutschland zeigen jedoch ein starkes Interesse an der Technologie.

Demnach erstellen derzeit 14 Prozent der Unternehmen Arbeitszeugnisse mithilfe von KI, während 45 Prozent dies künftig für möglich halten. Ähnlich verhält es sich bei der individuellen Weiterbildung von Beschäftigten: Zwölf Prozent nutzen KI bereits, aber 60 Prozent zeigen sich offen für diesen Einsatz. Die Nutzung von KI für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter liegt aktuell bei elf Prozent, jedoch könnten sich 28 Prozent dies in Zukunft vorstellen.

„KI-Tools können Personalabteilungen von vielen Aufgaben entlasten“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Dabei könnten nicht nur große, sondern auch kleinere Unternehmen profitieren.

Strenge Anforderungen durch KI-Verordnung

Die europäische KI-Verordnung stufe KI-Systeme im Personalwesen als Anwendungen mit erhöhtem Risiko ein. Dies betreffe beispielsweise auch Systeme, die zur Bewertung von Arbeitsleistung oder Belastung sowie zur Kompetenzanalyse oder Karriereplanung genutzt werden. Nur wenige Unternehmen setzen daher solche Technologien ein: Acht Prozent bewerten die Leistung von Mitarbeitern mit KI und sechs Prozent analysieren deren Arbeitsbelastung. Eine breitere Nutzung solcher Anwendungen ist jedoch denkbar, wie 20 Prozent der Unternehmen für die Leistungsbewertung und 19 Prozent für die Belastungsbewertung bestätigen.

Die regulatorischen Vorgaben umfassen unter anderem eine Risikoklassifizierung der eingesetzten Systeme und spezifische Arbeitgeberpflichten. Anbieter und Unternehmen, die solche Lösungen implementieren, müssen umfangreiche rechtliche Anforderungen erfüllen.

Leitfaden als Orientierungshilfe

Um Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung von KI im Personalwesen zu unterstützen, hat der Bitkom den Praxisleitfaden „Künstliche Intelligenz im Personalwesen“ veröffentlicht. Dieser ergänzt den allgemeinen Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung und geht gezielt auf die Anforderungen im HR-Bereich ein.

Der Leitfaden beschreibt nicht nur die regulatorischen Rahmenbedingungen, sondern gibt auch praktische Beispiele für den KI-Einsatz in verschiedenen Bereichen, etwa Recruiting, Personalmanagement, -entwicklung und -planung. Jede dieser Anwendungen wird einer Risikobewertung unterzogen und mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben analysiert. Ziel sei es, Unternehmen eine Orientierungshilfe bei der Integration von KI-Tools zu bieten.

Die Ergebnisse der Bitkom-Umfrage zeigen, dass der Einsatz von KI in Personalabteilungen noch am Anfang steht. Gleichzeitig offenbart die Befragung ein wachsendes Interesse an der Technologie, insbesondere bei der Optimierung von Arbeitsprozessen und der individuellen Betreuung von Mitarbeitern. Die strengen regulatorischen Vorgaben der KI-Verordnung stellen dabei eine Herausforderung dar, die es zu meistern gilt. Der Leitfaden des Bitkom könnte dabei eine Unterstützung sein.

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