EU AI Act nimmt Form an DEKRA wird erste Zertifizierungsstelle für biometrische KI-Systeme

Von Berk Kutsal 2 min Lesedauer

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Der EU AI Act tritt schrittweise in Kraft und mit ihm entstehen neue Prüfstrukturen für Hochrisiko-KI. Die Prüf- und Zertifizierungsorganisation DEKRA ist nach eigenen Angaben das erste akkreditierte Labor, das biometrische KI-Systeme nach den Anforderungen der europäischen KI-Regulierung bewerten darf.

KI-gestützte biometrische Systeme wie Gesichtserkennung zählen im EU AI Act zu den Hochrisiko-Anwendungen und müssen künftig strenge Konformitätsprüfungen durchlaufen.(Bild:  DEKRA)
KI-gestützte biometrische Systeme wie Gesichtserkennung zählen im EU AI Act zu den Hochrisiko-Anwendungen und müssen künftig strenge Konformitätsprüfungen durchlaufen.
(Bild: DEKRA)

Mit dem EU-Gesetz über Künstliche Intelligenz (AI Act) schafft die Europäische Union erstmals einen verbindlichen regulatorischen Rahmen für KI-Systeme. Besonders streng reguliert werden Anwendungen, die biometrische Daten verarbeiten oder Menschen identifizieren. Genau in diesem Segment hat DEKRA nun eine zentrale Rolle erhalten: Die Organisation wurde vom niederländischen Akkreditierungsrat RvA als Prüflabor für biometrische KI-Systeme akkreditiert.

Damit darf DEKRA Konformitätsbewertungen für mehrere Kategorien biometrischer KI durchführen, die im EU-AI-Act als besonders sensibel gelten. Dazu zählen:

  • Biometrische Fernerkennungssysteme: Sie identifizieren Personen aus der Ferne, ohne dass eine aktive Mitwirkung erforderlich ist.
  • Systeme zur Erkennung von Emotionen: Sie analysieren biometrische Daten, um die Emotionen oder Absichten einer Person zu identifizieren oder einschätzen zu können.
  • Biometrische Kategorisierungssysteme: Klassifizierung von Personen anhand von physischen Merkmalen oder Verhaltensmerkmalen.

Die EU stuft solche Anwendungen als Hochrisiko-KI ein. Hersteller müssen daher künftig nachweisen, dass ihre Systeme bestimmte Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Governance erfüllen. Ohne entsprechende Konformitätsprüfung dürfen entsprechende Produkte künftig nicht mehr auf dem europäischen Markt betrieben oder verkauft werden.

„Das EU-KI-Gesetz verändert grundlegend, wie Hochrisiko-Technologien auf den Markt gebracht werden – und wir bei DEKRA sind bereit, diesen Moment aktiv mitzugestalten“, sagt Fernando Hardasmal, DEKRA Executive Vice President und Leiter des Geschäftsfelds Digital & Product Solutions. „Als erstes nach dem EU-KI-Gesetz akkreditiertes Labor können sich die Hersteller von biometrischen KI-Systemen darauf verlassen, dass wir auch die anspruchsvollsten regulatorischen Anforderungen beherrschen – mit der Gewissheit, dass die Produkte die Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und digitales Vertrauen erfüllen.“ 

Regulierung wird konkret

Der EU AI Act ist bereits 2024 in Kraft getreten, doch viele Verpflichtungen greifen erst schrittweise. Für Hochrisiko-KI-Systeme – darunter zahlreiche biometrische Anwendungen – wird die verpflichtende Konformitätsprüfung ab August 2026 relevant.

Unternehmen, die entsprechende Technologien entwickeln, stehen daher unter wachsendem Druck, ihre Systeme frühzeitig regulatorisch abzusichern. Zertifizierungsstellen wie DEKRA sollen in diesem Prozess eine zentrale Rolle spielen, weil sie die Einhaltung der Anforderungen prüfen und dokumentieren.

Wettbewerbsvorteil durch Zertifizierung

Aus Sicht der Prüforganisation geht es bei der Zertifizierung nicht nur um regulatorische Compliance, sondern auch um Vertrauen in KI-Technologien. Hersteller könnten eine frühzeitige Zertifizierung nutzen, um ihre Systeme als vertrauenswürdig und regelkonform zu positionieren.

Gleichzeitig zeigt der Schritt, dass sich rund um den EU AI Act bereits eine neue Prüf- und Zertifizierungsindustrie formiert. Mit zunehmender Regulierung dürfte die Nachfrage nach Konformitätsbewertungen deutlich steigen, insbesondere in Bereichen wie biometrischer Identifikation, Videoanalyse oder Emotionserkennung.

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