EU-KI-Gesetz konkretisiert Code of Practice für GPAI tritt in Kraft

Von Berk Kutsal 2 min Lesedauer

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Am 2. August 2025 greifen die ersten verpflichtenden Vorgaben des EU-KI-Gesetzes. Anbieter generativer KI-Modelle sollen sich künftig an einem freiwilligen Kodex orientieren, der Transparenz, Urheberrecht und Sicherheitsstandards adressiert.

Henna Virkkunen, Executive Vice-President für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.(Bild:   European Union 2025)
Henna Virkkunen, Executive Vice-President für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.
(Bild: European Union 2025)

Mit dem Code of Practice für General-Purpose AI (GPAI) legt die EU-Kommission ein Regelwerk vor, das Anbieter generativer KI-Modelle wie GPT-4, Gemini oder Claude bei der Umsetzung des KI-Gesetzes unterstützen soll. Der Kodex ist freiwillig, soll jedoch als anerkannter Standard für Konformität gelten.

„Die heutige Veröffentlichung der endgültigen Fassung des Code of Pratice für GPAI ist ein wichtiger Schritt, um die fortschrittlichsten KI-Modelle in Europa nicht nur innovativ, sondern auch sicher und transparent zu machen. Der Leitfaden, der von KI-Interessenträgern mitgestaltet wurde, ist auf deren Bedürfnisse abgestimmt. Daher lade ich alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck dazu ein, den Leitfaden zu befolgen, der ihnen einen klaren gemeinsamen Weg zur Einhaltung der KI-Verordnung der EU vorgibt“, sagt Henna Virkkunen, Executive Vice-President für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.

Zum 2. August 2025 treten die entsprechenden Vorgaben des AI Acts in Kraft – zunächst für neue Modelle, für bestehende gilt eine Übergangsfrist bis 2027.

Modelltransparenz mit System

Zentrales Element ist eine einheitliche Modelldokumentation. Anbieter sollen darin technische Eckdaten wie Architektur, Trainingsdaten, Limitierungen und Nutzungsszenarien offenlegen. Die EU stellt dafür ein standardisiertes Formular zur Verfügung.

Schutz von Rechten Dritter

Ein weiteres Modul widmet sich dem Urheberrecht. Anbieter müssen dokumentieren, wie sie mit geschützten Inhalten umgehen, etwa durch Berücksichtigung von robots.txt oder Metadaten. Zudem sollen technische Schutzmaßnahmen potenziell rechtswidrige Ausgaben begrenzen.

Beschwerdekanäle für Rechteinhaber sind ebenso vorgesehen wie Dokumentationspflichten über den Umgang mit solchen Beschwerden.

Sicherheitsanforderungen für große Modelle

Für besonders leistungsfähige Modelle – sogenannte Frontier-Modelle – gelten erweiterte Anforderungen. Dazu gehören externe Audits, Risikobewertungen, technische Tests und Meldepflichten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Rechtswirkung und Fristen

Der Kodex ist rechtlich nicht bindend, kann aber als Nachweis der Gesetzeskonformität dienen. Für neue GPAI-Modelle gilt der Rechtsrahmen ab dem 2. August 2025. Bereits bestehende Modelle erhalten eine zweijährige Frist zur Nachbesserung.

Die EU-Kommission erwartet die formale Bestätigung des Kodex durch Mitgliedstaaten bis Ende 2025.

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