Die EU-Kommission will KI-Systeme entsprechend ihrer Risiken regulieren. Doch geht das weit genug? Experten halten den Ansatz für notwendig, aber nicht für ausreichend. Was für ein vertrauenswürdiges KI-System notwendig ist.
Was macht die KI: Die EU-Kommission will KI-Systeme entsprechend ihrer Risiken regulieren.
Die Hoffnung liegt auf der Künstlichen Intelligenz: Denn KI-Systeme verbessern die medizinische Behandlung, tragen zu einer nachhaltigen Mobilität bei und sollen Beschäftigte am Arbeitsplatz entlasten. Doch der Einsatz von KI kann auch mit ethischen und sicherheitstechnischen Risiken verbunden sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Assistenz-Software eine diskriminierende Personalentscheidung fällt oder ein autonomes Fahrzeug einen Unfall verursacht.
Mit dem Regulierungsvorschlag der Europäischen Kommission soll der Einsatz von KI-Systemen sicher und vertrauenswürdig werden, ohne dabei die Entwicklungen zu hemmen. Die EU hat dazu KI-Anwendungen nach ihrem Gefahrenpotenzial (der sogenannten Kritikalität) klassifiziert. So gehen etwa von Systemen zur intelligenten Wartung von Industriemaschinen keinerlei Gefahren aus. Sie entsprechen der niedrigsten von vier Risikostufen und bedürfen laut EU-Vorschlag keiner Regulierung.
Andere denkbare KI-Anwendungen bergen indessen Risiken und müssen reguliert werden – bis hin zum Verbot, falls ihre Risiken als unannehmbar eingestuft werden, etwa Social Scoring durch staatliche Stellen.
Experten analysieren den Vorschlag zur KI-Regulierung
In ihrem Whitepaper „Kritikalität von KI-Systemen in ihren jeweiligen Anwendungskontexten“ analysieren die Experten der Plattform Lernende Systeme den Vorschlag zur KI-Regulierung, den die Europäische Kommission im April 2021 vorlegte und der nun im Europäischen Parlament und Ministerrat diskutiert wird.
Sie konkretisieren die Kriterien, anhand derer sich die Risiken von KI-Systemen beurteilen lassen und betonen, dass KI-Systeme immer als Einzelfall und vor dem Hintergrund ihres jeweiligen Anwendungskontextes bewertet werden müssen. „Das gleiche System kann in einem Zusammenhang unproblematisch und in einem anderen höchst kritisch sein. KI für die Detektion von Hate Speech dürfte zum Beispiel zunächst als vergleichsweise unbedenklich gelten.
Wenn die gleiche Anwendung aber von einem totalitären Staat genutzt wird, um kritische Stellungnahmen ausfindig zu machen und zu eliminieren, dann fällt die Bewertung gegenteilig aus“, so Jessica Heesen, Medienethikerin der Eberhard Karls Universität Tübingen und Co-Leiterin der Arbeitsgruppe „IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik“ der Plattform Lernende Systeme.
Das KI-System kritisch bewerten
Wie kritisch ein System zu bewerten ist und wie stark es reguliert werden sollte, will die EU-Kommission im Vorhinein durch bestimmte Kriterien festlegen. Das Whitepaper empfiehlt, folgende Fragen stärker in den Blick zu nehmen:
Ob die Empfehlungen oder Entscheidungen eines KI-Systems Menschenleben oder Rechtsgüter wie die Umwelt gefährden und
wie viel Handlungsspielraum dem Menschen bei der Auswahl und Nutzung der Anwendung bleibt, etwa um bestimmte Funktionen abzuschalten.
Nach Ansicht der Autoren müssen die Kontroll- und Entscheidungsmöglichkeiten der Nutzer von KI-Systemen bei der Bewertung der Kritikalität stärker berücksichtigt werden. So ist es etwa ein Unterschied, ob eine KI-Software für den Aktienhandel Verkäufe automatisiert durchführt oder dem Aktienbesitzer lediglich Empfehlungen dafür gibt.
Reichen die Regulierungen aus?
Ihr Fazit: Der Ansatz der Europäischen Kommission, KI-Systeme entsprechend ihres Gefahrenpotenzials zu regulieren, ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg zu vertrauenswürdigen KI-Systemen. Insbesondere für Anwendungen mit höheren Autonomiegraden ist er jedoch nicht ausreichend. Es bestehe die Gefahr, dass die Risikoeinstufung eine Sicherheit vorgaukele, die ohne flankierende nicht-technische Maßnahmen nicht gewährleistet werden könne, so Peter Dabrock, Ethikprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied der Plattform Lernende Systeme.
Die Risiken einer KI lassen sich nur bedingt vorhersagen. Bei einer konventionellen Software gibt es eine einmalige Abschätzung. Hingegen lernt der KI-Algorithmus selbstständig während des Einsatzes und verändert sich laufend. Deshalb fordern die Autoren, die Regulierung anhand des Risikopotenzials um weitere Mechanismen zu ergänzen.
Sie schlagen ein Verbraucherschutzregime vor, das Nutzern niedrigschwellige und zeitnahe Beschwerdemöglichkeiten bietet, etwa bei Diskriminierung durch ein KI-System. Zudem müsse die Verantwortung für die Risiken von KI-Systemen klar über Haftungsregeln aufgeteilt werden.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Das Whitepaper „Kritikalität von KI-Systemen in ihren jeweiligen Anwendungskontexten. Ein notwendiger, aber nicht hinreichender Baustein für Vertrauenswürdigkeit“ wurde von Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik“ sowie der Arbeitsgruppe „Technologische Wegbereiter und Data Science“ der Plattform Lernende Systeme verfasst. Es steht zum kostenfreien Download zur Verfügung.