Daten für Künstliche Intelligenz Schnellerer Zugriff auf die Daten vernetzter Geräte

Von Hendrik Härter Lesedauer: 3 min |

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Die Europäische Union hat einen Vorschlag zu einem EU-Datengesetz vorgelegt. Damit sollen Daten künftig transparenter werden und Verbraucher sowie Unternehmen sollen einen leichteren Zugang zu den erzeugten Daten haben. Das wirkt sich auch auf KI-Algorithmen aus.

Daten auswerten: Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zu EU-Datengesetz vor. Damit soll der Zugriff auf gesammelte Daten vereinfacht werden.
Daten auswerten: Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zu EU-Datengesetz vor. Damit soll der Zugriff auf gesammelte Daten vereinfacht werden.
(Bild: geralt / Pixabay)

Bei der vernetzten Industrie fallen eine Unmenge an Daten an. Mit neuen Vorschriften will die Europäische Union künftig regeln, wer die in den Wirtschaftssektoren der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Hintergrund: Die Datenmenge in der EU nimmt kontinuierlich zu, aber ihr Potenzial wird nicht ausgeschöpft, denn 80 Prozent der Industriedaten werden nie genutzt. Ziel des Data Acts sei es, die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse anzugehen, die der Datennutzung im Wege stehen und gleichzeitig für Fairness im digitalen Umfeld zu sorgen. In ihrem Gesetzesvorschlag klärt sie, wer die in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat.

Mit den neuen Vorschriften sollen mehr Daten weiterverwendet werden und so die Wirtschaftsleistung der EU bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Milliarden Euro gesteigert werden. Dabei spielt die Künstliche Intelligenz (KI) eine zentrale Rolle. Denn der Algorithmus der KI lernt aus den ihr zur Verfügung stehenden Daten.

„Mithilfe von Künstlicher Intelligenz entstehen aus den Daten unserer digitalisierten Welt zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen, etwa für das autonome Fahren oder die Krebsvorsorge“, sagt Karl-Heinz Streibich, Co-Vorsitzender der Plattform Lernende Systeme und Acatech-Präsident.

Zugang zu den erzeugten Daten

Verbraucher und Unternehmen haben Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten und können sie für anschließende Dienste und Dienste mit Zusatznutzen wie vorausschauende Wartung verwenden. Dank zusätzlicher Informationen können Verbraucher und Nutzer wie landwirtschaftliche Betriebe, Fluggesellschaften und Bauunternehmen bessere Entscheidungen treffen und damit hochwertigere oder nachhaltigere Produkte und Dienste erwerben und damit zu den Zielen des Grünen Deals beitragen.

Unternehmen und Industrieakteure haben Zugang zu mehr Daten und profitieren von einem Wettbewerbsmarkt für Daten. Anbieter von anschließenden Diensten können ihre Dienste besser auf den jeweiligen Bedarf ihrer Kunden zuschneiden und so mit Herstellern konkurrieren, die vergleichbare Dienste anbieten. Außerdem können Daten zusammengeführt werden, um vollkommen neue digitale Dienste zu entwickeln.

„Lange war die Debatte zur Teilung und gemeinsamen Nutzung von Daten von einer diffusen Angst geprägt. Eine erfolgreiche Digitalisierung sowie die Entwicklung von KI braucht aber Daten. Notwendig ist ein Rechtsrahmen, der den Datenaustausch sowie eine gemeinsame Datennutzung erleichtert und Anreize dafür setzt. Dabei wird es wichtig bleiben, dass Unternehmen über ihre Datenkooperationen frei entscheiden können. Gerade wenn Daten bei der Nutzung von den über das Internet vernetzten Geräten erzeugt werden, muss es den Nutzern transparent gemacht werden, was mit diesen Daten geschieht“, sagt Thomas Schauf, Senior Experte Public and Regulatory Affairs der Deutschen Telekom und Mitglied der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik der Plattform Lernende Systeme.

Behörden und der Zugriff auf Daten

Behörden und öffentliche Stellen können bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden auf die Daten zugreifen. Aber nur dann, wenn die Daten nicht anders verfügbar sind. Der Datenzugang ist erforderlich, damit rasch und sicher reagiert werden kann und Unternehmen dabei möglichst wenig belastet werden.

Zudem werden im Datengesetz bestimmte Aspekte der 1990 erlassenen Datenbankrichtlinie überarbeitet, damit Investitionen geschützt sind, Daten strukturiert darzustellen. Enthalten Datenbanken Daten von Geräten und Objekten des Internets der Dinge (IoT), so unterliegen sie keinem gesonderten Rechtsschutz. Mit diesem Passus will man garantieren, dass die Daten zugänglich sind und auch genutzt werden können.

„Die Regeln sollen Hürden abbauen und eine faire Stellung der verschiedenen Marktteilnehmer im digitalen Ökosystem sicherstellen. Insbesondere den Start-ups und KMU, die auf den Zugang zu Daten angewiesen sind, um Algorithmen zu trainieren und innovative Dienste zu entwickeln“, sagt Irene Bertschek, Leiterin des Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Mitglied der Arbeitsgruppe Geschäftsmodellinnovationen der Plattform Lernende Systeme.

Dieser Artikel stammt von unserem Partnerportal Industry of Things.

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