Kommentar von Jacob Beswick, Dataiku Wird der AI Act zum Hemmschuh für Europa?

Von Jacob Beswick 4 min Lesedauer

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Nicht jedes Unternehmen ist auf die gleiche Weise von der neuen Regulierung betroffen. Ein genauerer Blick auf das KI-Ökosystem wiegt Chance und Herausforderung für individuelle Klassen von KI-Akteuren ab und zieht daraus Schlüsse für die Zukunft von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa.

Der Autor: Jacob Beswick ist Direktor für KI-Governance-Lösungen bei Dataiku. Als Vertreter des Vereinigten Königreichs bei der Europäischen Kommission trug er bis zum „Brexit“ zum koordinierten Aktionsplan für KI von 2018 und zu den ersten Entwicklungen bei, die in den Vorschlag der Europäischen Kommission für den AI Act einflossen. (Bild:  Dataiku)
Der Autor: Jacob Beswick ist Direktor für KI-Governance-Lösungen bei Dataiku. Als Vertreter des Vereinigten Königreichs bei der Europäischen Kommission trug er bis zum „Brexit“ zum koordinierten Aktionsplan für KI von 2018 und zu den ersten Entwicklungen bei, die in den Vorschlag der Europäischen Kommission für den AI Act einflossen.
(Bild: Dataiku)

Der KI-Gipfel in Paris hat gezeigt, was viele erwartet hatten, nämlich dass es eine ziemlich große geopolitische Kluft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten gibt. Die Frage, die diese Kluft aufwirft, lautet: „Regulieren oder nicht regulieren?“ Natürlich ist das nicht die einzige Frage. Auch die Debatte, ob der Ansatz des Silicon Valley in Bezug auf generative KI (GenAI) der richtige ist, gießt zusätzliches Öl ins Feuer. Kann China es besser? Die Medienberichterstattung zu diesem Thema ist bestenfalls lückenhaft. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Wird das europäische Modell für KI funktionieren?

Die Antwort auf diese Frage ist zwangsweise differenziert, denn auf verschiedene Stakeholder im KI-Ökosystem wirkt sich der EU AI Act unterschiedlich aus. Im Folgenden daher ein Blick in die Arbeitsrealität unter der neuen Regulierung für AI-First-Unternehmen, KI-Anbieter im Allgemeinen, sowie Anbieter von Allzweck-KI-Modellen.

AI-First-Unternehmen

Ein guter Ausgangspunkt sind AI-First-Unternehmen. Für die Diskussion können AI-First-Unternehmen als Anbieter betrachtet werden. Einerseits gibt es Anbieter von GenAI oder Allzweck-KI-Modellen. Auf der anderen Seite gibt es Anbieter von KI-Systemen, die sich auf Allzweck-KI stützen können oder auch nicht. Zu dieser letzteren Gruppe können innovative Start-ups oder etablierte Beratungsunternehmen gehören – beide entwickeln Produkte oder Dienstleistungen, bei denen KI für die Ausführung von grundlegender Bedeutung ist. Auf sie wirkt sich der AI Act wie folgt aus:

  • Anbieter von Closed-Source-Allzweck-KI-Modellen sind mit zahlreichen Verpflichtungen in Bezug auf die Dokumentation und Berichterstattung über die von ihnen erstellten Modelle sowie die Transparenz gegenüber Endnutzern und dem Staat belastet. Die Intensität dieser Verpflichtungen wird unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob das Allzweck-KI-Modell ein „systemisches Risiko“ darstellt.
  • Anbieter von KI-Systemen müssen diese Systeme konsequent anhand der neuen Risikoeinstufung qualifizieren und sind erheblich betroffen, wenn die KI-Systeme, die sie ihren Kunden oder Verbrauchern zur Verfügung stellen, als hochriskant eingestuft werden.

In einer Welt, in der Anbieter von KI-Systemen nicht von Anbietern von Allzweck-KI-Modellen abhängig sind, um Anwendungsfälle zu erstellen, die weiterverkauft werden können, ist unklar, wie sich die neuen Auflagen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken wird.

Stattdessen werden die seit langem bekannten Hindernisse für die Einführung von KI minimiert: Expertisenbildung, technische Bereitschaft, Rechenleistung und Investitionsbereitschaft von Unternehmen, die KI einführen. Der Elefant im Raum des AI Acts sind natürlich regulatorische Beschränkungen für bestimmte Anwendungsfälle, die als risikoreich eingestuft werden. Hier müssen Dokumentation, Zertifizierung, Verwaltung von CE-Kennzeichnungen und Registrierung in den Entwicklungs- und Produktionsprozess integriert werden.

In einer Welt, in der KI-Systemanbieter vollständig von Anbietern von Allzweck-KI-Modellen abhängig sind, wird die Sache schon etwas komplexer. Diese Komplexität entwickelt sich über die verschiedenen Möglichkeiten, wie KI-Allzweckmodelle von Drittanbietern in KI-Systemen wiederverwendet werden können: von KI-Systemen, die auf einem Modell zur Generierung von Empfehlungen basieren, bis hin zur Ausgabe an ein Allzweckmodell, um beispielsweise eine E-Mail zu erstellen, oder zur Feinabstimmung von KI-Modellen, die von Drittanbietern für bestimmte Anwendungsfälle generiert werden.

KI-Systemanbieter werden vermutlich weiterhin mit den bereits erwähnten Hindernissen für die KI-Einführung konfrontiert sein, aber die regulatorischen Beschränkungen werden sich je nach Ausgestaltung des Anwendungsfalls auf unterschiedliche Weise auswirken. Es liegt auf der Hand, dass die Feinabstimmung von Drittanbieter-LLMs und deren Integration in ein KI-System, das als risikoreich eingestuft wird, sehr wohl bedeuten könnte, dass man die Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbietern von Allzweck-KI-Modellen übernehmen und gleichzeitig die mit risikoreichen Systemen verbundenen Verpflichtungen erfüllen muss.

Anbieter von Allzweck-KI-Modellen

Der AI Act (in Verbindung mit anderen europäischen Vorschriften) wurde als Abschreckung für US-Modellanbieter bezeichnet, die daher zukünftig davon absehen könnten, ihre Produkte in Europa auf den Markt zu bringen. Im Extremfall bedeutet das, dass in der EU nur sehr wenige oder gar keine entsprechenden Produkte aus Übersee auf den Markt kommen werden. Sowohl die oben genannten Anbieter von KI-Systemen als auch Unternehmen, die sich erst kürzlich für KI öffneten, werden darunter leiden. Die finanziellen Auswirkungen eines solchen Szenarios sind schwer zu kalkulieren.

Überlegungen zum Wachstumspotenzial von KI-Anbietern

Die Entwicklung und Verbreitung von KI-Systemen spielt eine entscheidende Rolle für das wirtschaftliche Wachstum, indem sie Innovationen fördern, Investitionen bündeln und neue Effizienzpotenziale erschließen. Doch letztlich wird der Erfolg von KI-Anbietern durch das Verhalten der Anwender bestimmt: Wie intensiv und in welchem Umfang Unternehmen und Gesellschaft KI-Technologien nutzen, entscheidet über deren wirtschaftliche Tragweite.

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Der EU AI Act wird in diesem Kontext zu einem zentralen Einflussfaktor. Einerseits setzt er hohe Standards für Transparenz und Sicherheit, was das Vertrauen in KI-Technologien stärken und somit langfristig deren Akzeptanz fördern kann. Andererseits könnte eine zu strikte Regulierung europäische KI-Anbieter im globalen Wettbewerb benachteiligen, da aufwendige Compliance-Anforderungen Innovationen verlangsamen und Investitionen abschrecken könnten.

Die entscheidende Frage bleibt, ob der EU AI Act zu einer nachhaltigen Wachstumsstrategie führt oder als Innovationsbremse wirkt. Wenn es gelingt, die wirtschaftlichen Chancen der KI-Nutzung in den Fokus zu rücken, könnte Europa nicht nur einen ethischen, sondern auch einen wirtschaftlichen Vorteil im globalen KI-Wettbewerb erzielen.

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