Kommentar von Dr. Andreas Splittgerber und Patricia Geyler, Reed Smith Die geplante Vereinfachung der KI-Verordnung: Ist das nur der Anfang?

Von Dr. Andreas Splittgerber & Patricia Geyler 4 min Lesedauer

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Die EU-Kommission hat am 19. November 2025 ein Gesetzgebungspaket vorgelegt, mit dem sich überschneidende Vorschriften in den Bereichen DSGVO, E-Privacy, Data Act, Künstliche Intelligenz (KI) und Cybersicherheit vereinheitlicht werden sollen. Dieser sogenannte „Digital Omnibus“ enthält auch umfassende Änderungen der noch recht jungen KI-Verordnung (KI-Omnibus). Mit dem geplanten KI-Omnibus reagiert die EU auf die Herausforderungen bei der Umsetzung der KI-Verordnung und führt pragmatische Erleichterungen ein, ohne die grundlegenden Schutzstandards zu gefährden.

Die Autoren: Dr. Andreas Splittgerber ist Co-Managing Partner des Münchner Büros von Reed Smith und Mitglied der Emerging Technologies Group der Kanzlei. Er ist außerdem Co-Leiter der globalen Artificial Intelligence Practice von Reed Smith. Patricia Geyler promoviert an der Philipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Boris Burghardt) zu digitaler Gewalt. Parallel dazu arbeitet sie als juristische wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Emerging Technologies bei Reed Smith in München. (Bild:  Reed Smith LLP)
Die Autoren: Dr. Andreas Splittgerber ist Co-Managing Partner des Münchner Büros von Reed Smith und Mitglied der Emerging Technologies Group der Kanzlei. Er ist außerdem Co-Leiter der globalen Artificial Intelligence Practice von Reed Smith. Patricia Geyler promoviert an der Philipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Boris Burghardt) zu digitaler Gewalt. Parallel dazu arbeitet sie als juristische wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Emerging Technologies bei Reed Smith in München.
(Bild: Reed Smith LLP)

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Small Mid-Caps (SMCs) profitieren von vereinfachten Anforderungen, während zentrale Sicherheits- und Datenschutzvorgaben bestehen bleiben. Neu sind zudem Entlastungen im Post-Market-Monitoring, eine klare Rechtsgrundlage für Bias-Korrekturen sowie präzise Übergangsfristen für Erkennbarkeits- und Wasserzeichnungsanforderungen bei generativer KI.

Die Kommission reagiert hier auf Kritik und auch etwas auf einen globalen Trend weg von der Regulierung von KI. Wichtig ist und bleibt allerdings, dass die EU einen gesetzlichen Rahmen zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen, sicheren und fairen Umfangs mit KI vorgibt. Es könnte allerdings sein, dass dieser KI-Omnibus nur der erste einer größeren „Omnibus-Flotte“ ist.

Anspruch vs. Realität: Warum der AI Act ins Stocken gerät

Die KI-Verordnung ist erst vor ca. eineinhalb Jahren in Kraft getreten und gilt als ambitioniertes Projekt der EU für eine zukunftsfähige Regulierung von KI. Doch ihre Umsetzung gestaltet sich schwierig: Unklare Zuständigkeiten und hohe Nachweispflichten stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Der KI-Omnibus soll diese Probleme adressieren, indem er die KI-Verordnung vereinfacht und ihre Umsetzung beschleunigt, ohne die Eckpfeiler des verantwortungsvollen Umgangs mit KI zu gefährden. Ziel ist es, den digitalen Rechtsrahmen zu harmonisieren und die Schnittstellen zwischen bestehenden Vorschriften zu klären.

Die KI-Omnibus-Initiative: Was ist geplant?

Ein zentrales Element des KI-Omnibus ist die Stärkung der Aufsicht durch das neu eingerichtete AI-Office der Kommission. Besonders für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) oder KI-Systeme großer Plattformen wird die Aufsicht stärker gebündelt, um regulatorische Fragmentierung zu reduzieren.

Der Entwurf bringt gezielte Erleichterungen für Unternehmen: So wird die Anwendung der Regeln für Hochrisiko-KI erst dann verpflichtend, wenn die nötigen Normen und Tools verfügbar sind. Die Fristen sind klar definiert. Die Hochrisiko-Anforderungen gelten spätestens bis zum 2. Dezember 2027 für Systeme des Anhangs III und bis zum 2. August 2028 für Systeme des Anhangs I. So erhalten Unternehmen ein bis zwei Jahre mehr Zeit für die Vorbereitung als nach dem aktuellen Gesetzesstand vorgesehen.

Ein weiterer Punkt ist die Vereinfachung der Nachweispflichten und der technischen Dokumentation. Von diesen Erleichterungen profitieren nicht nur KMU, sondern auch SMCs. Dadurch können kleinere Unternehmen ihre Compliance-Prozesse effizienter umsetzen.

Zudem entfällt die Registrierungspflicht für KI-Systeme in Hochrisiko-Kontexten in bestimmten Fällen. Das betrifft insbesondere Systeme, die als Hochrisiko-System eingestuft, aber nach Artikel 6 Absatz 3 ausgenommen sind, zum Beispiel, weil sie nur eine untergeordnete Rolle in einem größeren Prozess spielen oder keine menschliche Entscheidung ersetzen sollen. Sie müssen nicht mehr in die EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme eingetragen werden.

Ein weiteres wichtiges Element des KI-Omnibus ist die Entlastung beim Post-Market-Monitoring. So entfällt die verpflichtende harmonisierte Vorlage für Überwachungspläne und es werden risikobasierte Ansätze eingeführt, die durch Leitlinien der Kommission unterstützt werden.

Ab 2028 wird es zudem eine EU-weite Sandbox geben. Diese ermöglicht es Unternehmen, ihre KI-Systeme unter realen Bedingungen zu testen.

Die Verpflichtungen zur technischen Dokumentation, zum Risikomanagement und zur Human Oversight bleiben unverändert bestehen. Die Erleichterungen betreffen vor allem die praktische Umsetzung der Anforderungen, etwa durch vereinfachte Nachweiswege.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Haftungsfragen und den Umgang mit Diskriminierungsrisiken. Der neue Artikel 4a der DSGVO, der als Teil des Omnibus-Pakets eingeführt wurde, schafft eine Rechtsgrundlage, um besondere Kategorien personenbezogener Daten ausschließlich zur Erkennung und Korrektur von Bias zu verarbeiten – allerdings nur unter strengen Schutzvorkehrungen.

Zeitplan und Umsetzung

Der KI-Omnibus befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und muss noch vom Parlament und vom Rat genehmigt werden. Politisch umstritten sind vor allem die Fristverlängerungen sowie die Erweiterung der Erleichterungen für KMU und SMC. Insbesondere im Bereich der Datenschutzregelungen wird intensiv darüber diskutiert, wie ein Gleichgewicht zwischen Innovation und dem Schutz personenbezogener Daten erreicht werden kann. Es wird damit gerechnet und ist wegen der genannten Verlängerungen von Fristen nur sinnvoll, wenn der KI-Omnibus bis zum Frühling 2025 verabschiedet wird. Das ist ambitioniert, vor allem vor dem Hintergrund, dass der KI-Omnibus nur ein Teil des gesamten Digital Omnibus ist.

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Einordnung und wirtschaftliche sowie rechtliche Bedeutung

Der KI-Omnibus könnte vor allem die Transaktionskosten senken und die Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen. Durch die Vereinfachung der Dokumentationspflichten, die Entlastung beim Post-Market-Monitoring, die Einführung von Regulatory Sandboxes und die Vereinheitlichung der Konformitätsbewertung könnten sich Innovationszyklen verkürzen und der Weg zur Marktakzeptanz von KI-Produkten könnte weiter geebnet werden.

Der Omnibus stellt eine pragmatische Anpassung der KI-Verordnung dar und soll Unternehmen entlasten, ohne die Schutzstandards zu verwässern. Die Umsetzung bleibt jedoch herausfordernd, insbesondere die Balance zwischen Innovation und Datenschutz sowie die praktische Ausgestaltung der Bias-Korrektur. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Leitlinien und Vorlagen praxisnah und technologieoffen sind, damit die angestrebte Entbürokratisierung tatsächlich funktioniert.

Insgesamt und wenn man den Ansatz der EU zur KI-Regulierung international vergleicht, wird auch eine durch den KI-Omnibus verschlankte KI-Verordnung noch weit über die Regulierung in anderen Ländern hinausgehen. Anbieter von KI-Systemen könnten weiterhin den EU-Markt meiden und Innovation in der EU könnte weiterhin gehemmt sein. Es gilt hier, einen richtigen Ausgleich zwischen Innovation, Regulierung und Eigenverantwortung von Anbietern und Nutzern herzustellen. Dies wird weitere, möglicherweise umfassendere, Änderungen der KI-Verordnung erfordern.

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