KI und Datenschutz BfDI startet Konsultation zu personenbezogenen Daten in LLMs

Von Berk Kutsal 1 min Lesedauer

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Große Sprachmodelle speichern und reproduzieren personenbezogene Daten – das kann rechtlich problematisch sein. Die BfDI ruft deshalb zur öffentlichen Konsultation auf. Ziel ist es, praxisnahe Lösungen zum datenschutzkonformen Umgang mit Large Language Models (LLMs) zu erarbeiten.

Aus Sicht von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ergeben sich auch im Jahr 2025 noch zahlreiche Fragen nach dem Schutz personenbezogener Daten beim Training von KI-Modellen.(Bild:  Johanna Wittig)
Aus Sicht von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ergeben sich auch im Jahr 2025 noch zahlreiche Fragen nach dem Schutz personenbezogener Daten beim Training von KI-Modellen.
(Bild: Johanna Wittig)

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine öffentliche Konsultation zu großen Sprachmodellen gestartet. Im Zentrum steht die Frage, wie sich personenbezogene Daten in KI-Modellen datenschutzkonform verarbeiten lassen. Stellungnahmen können bis zum 10. August 2025 eingereicht werden.

Der Aufruf richtet sich an Experten aus Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft, um technische Einschätzungen, Erfahrungen und rechtliche Bewertungen zusammenzuführen. Die Ergebnisse sollen in einem öffentlichen Bericht zusammengefasst werden. Die BfDI verweist auf eine Feststellung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), wonach LLMs personenbezogene Daten enthalten können – etwa durch sogenannte „Memorisierung“.

„KI-Modelle revolutionieren zahlreiche Branchen und stellen uns zugleich vor große Herausforderungen in Sachen Transparenz, Sicherheit und Datenschutz“, erklärt Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie betont: „Ich möchte unrealistische und unklare Regelungen vermeiden – doch dafür bin ich auf die Mithilfe der Anbieter und Forscher angewiesen.“

Die Beiträge sollen veröffentlicht werden – anonymisiert, wenn gewünscht. Ziel sei es laut BfDI, durch Transparenz und Praxisbezug realitätsnahe Empfehlungen zu ermöglichen.

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