Konsequenzen des EuGH-Urteils Zu viel spioniert – Safe-Harbor gekippt
Geheimdienst-Kritiker fühlen sich bestätigt, Rechtsanwälte warnen, Verbände kommentieren. IT-BUSINESS gibt einen Überblick über erste Reaktionen nach dem, vom EuGH gekippten, Safe-Harbor-Abkommen. Dieser Vorgang betrifft nicht nur die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übertragen, sondern auch „Binding Corporate Rules“ in Konzernen.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass personenbezogene Daten europäischer Internet-Nutzer nicht ohne Weiteres auf US-Server übertragen werden dürfen.
Der Grund: Dort werden EU-Datenschutzstandards nicht gewährleistet.
Das nun aufgekündigte Safe-Harbor-Abkommen stammt aus dem Jahr 2000. Bis September 2015 sind etwa 5.500 US-amerikanische Firmen beigetreten. Darunter bekannte Namen wie Dropbox, IBM, Microsoft, General Motors, Amazon, Google, HP und Facebook.
Im Rahmen dieses Abkommens haben sich diese Firmen verpflichtet, die Datenschutzregeln des jeweiligen Ausgangslandes einzuhalten. Deutsche und europäische Unternehmen sowie Endkunden haben dadurch Datenübertragungen personenbezogener Daten mit US-Dienstleistern vereinbart und ihre Daten in den USA gespeichert.
Die Vorgeschichte
Die Schlapphüte aus einem der vielen US-Geheimdienste bedienen sich bislang ohne große Hürden. Das K.O.-Argument „Terrorismusbekämpfung“ stellt jedoch immer weniger skeptische Denker kalt. So wird im medialen Mainstream seit geraumer Zeit das Thema Wirtschafts- und Industriespionage besprochen (beispielsweise bei Maybrit Illner).
Bei der Klage ging es hingegen um den Umgang mit Nutzerdaten seitens Facebook. Ein österreichischer Datenschutz-Aktivist kippte damit letztendlich das sogenannte „Safe-Harbor-Abkommen“, nach dem die USA als „sicherer Hafen“ für Daten angesehen werden. Dieses Grundsatzurteil betrifft neben Facebook tausende weitere Unternehmen und mehrere hundert Millionen Nutzer.
Der EuGH folgte im Urteil dem Gutachten des Generalanwalts Yves Bot, in dem die Überwachung durch US-Dienste kritisiert wurde. Der Umgang mit persönlichen Daten in den USA habe daher nichts mit einem „sicheren Hafen“ zu tun.
„Ein Stück Rechtsgeschichte“
Nach Einschätzung der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) müssen nun zahllose Firmen ihre Verträge auf eine neue Grundlage stellen und gegebenenfalls ihre Zusammenarbeit mit den US-Dienstleistern beenden.
Der TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.V spricht in einer Stellungnahme davon, dass mit dem EuGH-Urteil ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben wurde.
Zu den Konsequenzen des Urteils schreibt der Verband, dass das Urteil für den transatlantischen Datenaustausch und insbesondere für US-Internetunternehmen sowie US-Cloud Service Provider Konsequenzen habe: „Mindestens dürfte die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf Basis der „Safe Harbor“-Regelung ab sofort als unzulässig gelten.“
Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zu den praktischen Auswirkungen.
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