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Wenn Autos mit Ampeln reden

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Echtzeitkarten und eCall

Kartendienst Here hat angekündigt, ab 2017 markenübergreifend Echtzeitinformationen zum Straßenverkehr zu liefern, die auf Fahrzeugsensorendaten basieren. Zunächst sollen nur die Autos von Daimler, BMW und Audi an den Service angeschlossen werden. Die Hersteller hatten Here im Dezember für 2,8 Milliarden Euro übernommen.

Als erste Straße in Deutschland wird die A9 in Bayern komplett mit Radarsensorik ausgerüstet. Unternehmen aus aller Welt können hier Technologien im Realbetrieb erproben. Die ersten Sensorikanlagen sollen 2017 in Betrieb gehen. Ein weiterer Schritt in Richtung voll vernetzes Auto ist eCall (emergency call): Ab 31. März 2018 soll das automatische Notrufsystem verpflichtend in alle neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge eingebaut werden. Im Auto montierte Geräte sollen Verkehrsunfälle dann an die europäische Notrufnummer 112 melden.

Datenkrake Pkw

Das vernetzte Auto sammelt jede Menge Daten zu Fahrer, Fahrzeug und Umgebung. Hersteller nutzen sie, um Autos zu verbessern sowie Upgrades und digitale Dienste zu verkaufen. Pannendienst und Werkstätten können Kunden gezielter und schneller betreuen. Natürlich besteht auch die technische Möglichkeit, dass Versicherungen Informationen über den Fahrstil des Autofahrers erhalten.

Welche Daten erhoben werden, wissen meist nur die Hersteller. Der ADAC hat deshalb anhand verbreiteter Fahrzeugmodelle untersucht, welche Daten gesammelt werden: Die Mercedes B-Klasse übermittelt laut ADAC alle zwei Minuten die GPS-Position sowie Kilometerstand, Kraftstoffverbrauch und Reifendruck an den Hersteller. Ebenso würde die Anzahl der Gurtstraffungen gespeichert. Beim Renault Zoe hätten sich per Mobilfunk beliebige Informationen auslesen lassen.

Zudem könne der Hersteller das Laden der Batterie verhindern, etwa bei nicht bezahlten Leasing-Rechnungen. Bei BMWs hätten sich 2015 unter anderem die Anzahl eingelegter CDs (320d) und die 100 letzten Abstellpositionen des Autos (i3) auslesen lassen. Der Automobilclub fordert, dass die Verbraucher detailliert Kenntnis über den Datenaustausch erhalten und ihm aktiv zustimmen müssen. Zudem sollen sie auch anderen als herstellereigenen Anbietern Zugang zu den Daten erteilen können.

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Dieser Artikel stammt von unserem Partnerportal Elektronikpraxis. Verantwortlicher Redakteur: Johann Wiesböck

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