Der „Gläserne Nutzer“ ist bereits Realität Was Big Data Protection können müsste
Wenn Datenschützer vor Big Data warnen, sehen sie die Gefahr, dass die enormen Datenmengen zahlreiche Ansatzpunkte dafür liefern, um personenbezogene und personenbeziehbare Daten zu umfassenden Nutzerprofilen zu verknüpfen. Der viel zitierte „Gläserne Nutzer“ könnte in einer Form Realität werden, die früher kaum vorstellbar war.
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Die Sorgen der Daten- und Verbraucherschützer muss man ernst nehmen, insbesondere schon deshalb, weil viele der klassischen Datenschutzmaßnahmen und Sicherheitswerkzeuge nicht für die riesigen Datenvolumina ausgelegt sind. Das wird deutlich, wenn man sich das übliche Vorgehen bei der Planung von Datenschutzmaßnahmen einmal am Beispiel eines Big-Data-Projektes ansieht.
Will man die personenbezogenen Daten in einem Projekt schützen, muss man diese zuerst einmal identifizieren. Es stellt sich dabei die Frage, welche Kategorien personenbezogener Daten denn vorliegen, denn davon hängt der Schutzbedarf ab.
Was sind eigentlich „personenbezogene Daten“?
Besonders kritisch sind die so genannten besonderen Arten personenbezogener Daten. Dies sind laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Fallen in einem Projekt solche Daten an, ist der Schutzbedarf besonders hoch.
Ähnliches gilt für personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen und für personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten. Auch bei diesen Daten treten nämlich unter bestimmten Voraussetzungen die für den Unternehmensruf meist schädlichen Informationspflichten (§ 42a BDSG) ein, wenn es zu einer Datenpanne kommt.
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