Kroll-Ontrack-Umfrage Neue EU-Datenschutzverordnung noch weitgehend unbekannt

Redakteur: Heidi Schuster |

Eine Studie von Kroll Ontrack, die zusammen mit Blancco durchgeführt wurde, zeigt, dass bislang vier von fünf IT-Managern in europäischen Unternehmen mit der kommenden EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht vertraut sind.

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Wer sich nicht an die EU-Datenschutzverordnung hält, muss mit Geldstrafen und Reputationsschäden rechnen.
Wer sich nicht an die EU-Datenschutzverordnung hält, muss mit Geldstrafen und Reputationsschäden rechnen.
(Bild: © MK-Photo - Fotolia.com)

Datenrettungsspezialist Kroll Ontrack und die Datenlösch-Experten von Blancco haben gemeinsam 660 europäische IT-Manager zwischen August und September 2014 zur neuen EU-Datenschutzverordnung befragt.

Die Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung – auch als General Data Protection Regulation (GDPR) bekannt – erweitert die derzeitigen Datenschutz-Gesetze um die Bereiche Social Media und Cloud Computing. Es verpflichtet dabei alle in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen dazu, persönliche Daten auf Verlangen oder wenn sie nicht mehr von der Firma benötigt werden, zu löschen. Zugleich werden Unternehmen dazu aufgefordert, überprüfbare Verfahren bei der Verarbeitung persönlicher Daten einzusetzen.

Geldstrafen und Reputationsschäden

Laut der Studie glauben 57 Prozent der befragten IT-Manager, dass sie direkt von der neuen Regelung betroffen sein werden.

Kroll Ontrack und Blancco warnen daher Unternehmen, die sich nicht regelkonform verhalten: Es drohen empfindliche Geldstrafen sowie massive Reputationsschäden.

Bei der Befragung gaben drei von fünf IT-Managern (61 Prozent) an, dass ihr Unternehmen keine Maßnahmen ergriffen hat, um dem kommenden Regelwerk zu entsprechen. Mehr als die Hälfte der Firmen (55 Prozent) sagten, ihre Prozesse zur Datenvernichtung bislang weder überprüft noch angepasst zu haben. 25 Prozent der Befragten gab zudem an, über gar keinen Prozess zur Datenvernichtung zu verfügen.

„Die Unternehmen haben noch eine Menge Arbeit vor sich, um sicherzustellen, dass sie den künftigen Datenschutzrichtlinien der neuen GDPR Grundverordnung entsprechen. Jedes Unternehmen, das persönliche Daten von EU-Bürgern – sei es online oder offline – vorhält, muss sich an die neuen Vorgaben halten“, erklärt Peter Böhret, Vice President DST Europe bei Kroll Ontrack und Managing Director Kroll Ontrack Deutschland.

Kroll Ontrack und der Datenlösch-Experte Blancco sind auf der it-sa 2014, die vom 7. bis 9. Oktober in Nürnberg stattfindet, in Halle 12, Stand 338 zu finden.

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