Siemens hat drei weitere MindApps für die Automatisierung von Simatic-Systemen vorgestellt. Die Anwendungen heißen Machine Monitor, Notifier sowie Performance Monitor und laufen auf dem Cloud-basierten IoT-Betriebssystem MindSphere.
Siemens will das Angebot an Apps künftig noch erweitern.
(Bild: www.siemens.com/press)
Zur Hannover Messe 2018 hat Siemens weitere Apps für Simatic-Systeme vorgestellt. Hierunter versteht der Anbieter seine Produktfamilie für Automatisierung im industriellen Umfeld. Die so genannten MindApps laufen auf dem IoT-Betriebssystem MindSphere, mit dem Unternehmen Produkte, Anlagen, Systeme sowie Maschinen verbinden. So lassen sich umfangreiche Daten auslesen, darstellen oder analysieren.
Zu den jetzt vorgestellten Anwendungen gehören:
Die Simatic Machine Monitor MindApp überwacht Betriebs- und Wartungsstatus von Maschinen bezüglich Produktivität, Instandhaltung und Verfügbarkeit. Das schaffe Transparenz über Status sowie Performance und ermögliche es, Servicedienstleistungen zu optimieren.
Mit der Simatic Notifier MindApp können Nutzer Meldungen unterschiedlicher (weltweit verteilter) Systeme und Quellen zentral zusammenfassen und Alarme zielgerichtet absetzen – so benachrichtigt die App etwa dann das mobile Endgerät eines zuständigen Service-Technikers, wenn bestimmte Leistungskennzahlen (KPI) einer überwachten Maschine unterschritten werden. Mit speziell definierbaren Ansichten lassen sich Zugriffe auf Alarme und Meldungen individuell auf den jeweiligen Benutzer zuschneiden und Alarme nach bestimmten Kriterien filtern.
Die Simatic Performance Monitor MindApp berechnet und visualisiert Maschinen- sowie Anlagen-KPIs – und liefere dem Anwender so Entscheidungshilfen zur Optimierung derselben. KPIs lassen sich definieren und einschließlich historischer Daten analysieren; zudem lassen sich Alarmschwellen und benutzerabhängige Cockpit-Ansichten festlegen.
Schon seit längerem sind überdies die Simatic MindApps Fleet Manager und Visual Analyzer verfügbar. Weitere Apps seien bereits in Arbeit.
Stand vom 30.10.2020
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