Umfrage unter IT-Experten IoT und KI auf dem Vormarsch
Autor / Redakteur: Matthias Semlinger / Nico Litzel
Das IT-Netzwerk Spiceworks hat IT-Verantwortliche zu ihrer Einschätzung zu den Themen Internet of Things (IoT), Künstliche Intelligenz (KI), Virtual Reality (VR) und 3D-Druck befragt.
„Trotz der jüngsten Innovationen in VR und 3D-Druck können sich die meisten IT-Experten in ihren Unternehmen keine klaren Einsatzgebiete für diese Technologien vorstellen”, kommentiert John Webb, General Manager Europa bei Spicework, das Ergebnis. „Im Gegensatz zum IoT und der Künstlichen Intelligenz, die schon heute einen eindeutigen Nutzen bieten, fällt es schwer, Investitionen in VR und 3D-Druck zu rechtfertigen. IoT und KI sind für die Befragten wichtige Zukunftstechnologien. Allerdings betonen sie gleichzeitig, dass es hier noch wichtige Fragen in Sachen Sicherheit und Datenschutz zu klären gilt.“
(Bild: Spiceworks)
Wie die Studie „Future of IT: Hype vs. Reality“ zeigt, haben diese Technologien durchaus Potenzial, den Arbeitsalltag von ITlern zu verbessern. Allerdings gilt es, die Vor- und Nachteile der neuen Technologien genau abzuwägen.
Laut der Umfrage von Spiceworks haben IoT-Geräte und KI den größten Einfluss auf den IT-Arbeitsplatz in EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika). So glauben 79 Prozent der Befragten, dass ihre Arbeit in den kommenden drei bis fünf Jahren vom IoT-Einsatz profitieren wird. 55 Prozent sagten dies über den Einsatz von KI.
VR und 3D-Druck verhalten
Bei VR und 3D-Druckern rechnen die meisten IT-Verantwortlichen dagegen nicht mit einer massenhaften Verbreitung, auch wenn es hier industriespezifische Unterschiede gibt. So werden bestimmten Branchen wesentlich höhere Adoptionsraten prognostiziert als dem branchenweiten Durchschnitt.
Untersucht wurde auch, welche Arten von Künstlicher Intelligenz IT-Profis einsetzen beziehungsweise künftig einsetzen wollen. Demnach nutzen derzeit 18 Prozent der Unternehmen in EMEA intelligente digitale Assistenten für bestimmte Aufgaben.
Auftritt Business Analytics
Zwölf Prozent der Firmen verwenden Machine-Learning-Lösungen, während Business Analytics in Kombination mit KI nur in vier Prozent der Unternehmen im Einsatz ist. Das dürfte sich jedoch bald ändern.
So gaben 59 Prozent der Befragten an, dass sie intelligente Assistenten implementieren wollen. 63 Prozent wollen Machine-Learning-Technologien einführen, und 69 Prozent der IT-Experten setzen auf Business Analytics auf Basis von KI.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.