Digitale Vernetzung von Polizei und Justiz Gemeinsam stark

Autor / Redakteur: Johannes Buchberger* / Susanne Ehneß |

Die Vorteile, die sich für Polizei- und Justizbehörden durch den Einsatz innovativer Technologien ergeben, sind zahlreich. Dennoch ist der Nachholbedarf hinsichtlich digitaler Arbeitsprozesse in der Strafverfolgung noch immer sehr groß.

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(Bild: helmutvogler_Fotolia.com)

Die Anschläge in Paris und Brüssel haben es noch einmal verdeutlicht: Reibungslos funktioniert die Zusammenarbeit europäischer ­Polizei- und Justizbehörden bei Weitem nicht. Dabei würden moderne Technologien und die digitale Integration eine starke Zusammenarbeit und gemeinsame Koordination durchaus ermöglichen. Doch dazu müssten die betroffenen Behörden diese Möglichkeiten auch intern und regional viel stärker verankern – ein Schritt, der noch zu selten gegangen wird, sich aber in vielerlei Hinsicht auszahlen würde.

Vorteile

Effizienzsteigerung, Zeitersparnis, Transparenz durch interne und externe Zusammenarbeit und digitalen Datenaustausch – die Vorteile, die sich für Polizei- und Justizbehörden durch den Einsatz von innovativen Technologien ergeben, sind zahlreich und liefern derzeit kaum woanders mehr Möglichkeiten als in diesem Bereich. Doch ist der Nachholbedarf hinsichtlich digitaler Arbeitsprozesse in der Strafverfolgung noch immer sehr groß – und das trotz länderübergreifender Vorschriften zur Digitalisierung der Rechtswege.

Deutschland zum Beispiel setzt sich mit einem 2013 veröffentlichten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten für die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen ­Polizei und Justiz ein.

Theorie vs. Praxis

Die Theorie in die Praxis umzusetzen ist aber kein leichtes Unterfangen und verlangt den beteiligten Einrichtungen und Behörden die grundlegende Umstrukturierung von Arbeitsprozessen unter Zuhilfenahme modernster Technologien ab. Dabei ist der hier herrschende technologische Rückstand zunächst auf das extrem verzweigte System der Institutionen zurückzuführen.

Bei dieser Vielzahl von verschiedenen Behörden, die autonom arbeiten und unterschiedlich organisiert sind, ist die Implementierung einer gemeinsamen digitalen Strategie eine Herausforderung – die es aber unbedingt zu bewältigen gilt:

Der Berliner ­Justizsenator Thomas Heilmann etwa macht diese Dringlichkeit deutlich, indem er die voneinander abgeschotteten IT-Systeme für Strafverfolger als schwerfällige Tanker bezeichnet, die „alle mit unterschiedlichen Treibstoffarten auf parallelen Routen und mit unterschiedlichen Funkfrequenzen unterwegs sind“.

Eine weitere Problematik bei der Einrichtung eines einheitlichen IT-Netzwerks für Polizei und Justiz stellt die Datensicherheit dar: Immerhin sollen sensible und vertrauenswürdige Informationen, wie sie in Polizei- und Justizkreisen verarbeitet werden, nicht in falsche Hände geraten. Umso wichtiger ist eine sorgfältige und durchdachte Implementierung digitaler Strategien. Doch vor diesem Schritt scheinen viele betroffene Behörden nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa noch zu viel Respekt zu haben.

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