Schutz von Grundrechten EU-Datenschützer warnt vor Risiken von Big Data

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Big Data und die Digitalisierung der Industrie sind die Trendthemen der Informationstechnologie-Branche und wichtigste Wachstumstreiber. Da sich in diesem Zusammenhang Interessenvertreter und Politiker zunehmend für eine Aufweichung des Datenschutzes aussprechen, um immer mehr Datenquellen verfügbar zu machen, rät der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli zu mehr Umsicht.

Europäische Union: Big Data darf den Datenschutz nicht aufweichen.
Europäische Union: Big Data darf den Datenschutz nicht aufweichen.
(Bild: European Dataprotection Supervisor)

Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat sich in einer aktuellen Stellungnahme [PDF] sehr differenziert mit den Auswirkungen von Big-Data-Technologien auf Datenschutzaspekte auseinandergesetzt.

Zwar gesteht auch Buttarelli den neuen Technologien Vorteile sowohl für Verbraucher als auch für die Gesellschaft im Allgemeinen zu, er warnt aber davor, den Schutz der Grundrechte zugunsten einer Erhöhung der Wertschöpfung durch derartige Anwendungen außer Acht zu lassen. Mit seinen Forderungen positioniert sich der EU-Datenschutzbeauftragte deutlich gegen Wirtschaft und Politik. Beide verlangen, Prinzipien wie Zweckbindung und Datensparsamkeit zugunsten von Big Data abzuschaffen.

Geschäftsideen nicht ungeprüft übernehmen

So dürfe die EU trotz vieler Vorteile von Big Data beispielsweise im Bereich Gesundheitsforschung oder Umweltschutz nicht einfach datengetriebene Technologien und Geschäftsmodelle aus anderen Teilen der Welt übernehmen. Das Datenschutzrecht der EU sei zur Absicherung der Grundrechte der EU-Bürger entwickelt worden und müsse daher auch auf Big Data angewendet werden. Es sei aber seiner Ansicht nach durchaus möglich, in diesem Punkt dynamisch Anpassungen vorzunehmen.

Privacy by Design und Anonymisierung

Laut Buttarelli müssten alle bisherigen Datenschutzprinzipien – etwa Transparenz, Verhältnismäßigkeit oder Zweckbegrenzung – auch für Big-Data-Anwendungen gelten. Diese müssten zudem durch weitere Grundsätze wie Nutzerfreundlichkeit, Nutzerkontrolle oder das Integrieren von Datenschutz-Aspekten unmittelbar in die Technologie an sich (Privacy by Design) erweitert werden.

Zudem sollte man, so Buttarelli, im Rahmen von Big Data auch über Anonymisierung nachdenken. Dazu genüge es aber nicht, Attribute, die ein direktes Identifizieren von Personen ermöglichen, aus Datensätzen zu löschen. Vielmehr müsse man auch sicherstellen, dass sich auf solche Art anonymisierte Daten nicht durch die Korrelation mit anderen Datenquellen – genau das macht Big Data ja aus – doch wieder Individuen zuordnen lassen.

Datenverschmutzung kann zu falschen Korrelationen führen

Darüber hinaus gibt es im Big-Data-Umfeld nach Ansicht von Buttarelli durch die große Anzahl extensiver Datensammlungen bereits eine Art „Datenverschmutzung“, die zu falschen Korrelationen führen könne. Buttarelli meint damit, dass eigentlich unzusammenhängende Phänomene auf dieser Weise „künstlich“ in Verbindung gebracht werden könnten – mit entsprechend negativen Folgen für „Betroffene“. Als Beispiel hierfür führt Buttarelli das von Banken praktizierte Scoring zur Bewertung der Kreditwürdigkeit an.

Schließlich sieht Buttarelli sogar die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gefährdet, wenn sich bei Konsumenten und Bürgern ein Gefühl der ständigen Überwachung in den digitalen Medien breitmache.

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