Die DSAG sucht die Zusammenarbeit mit Amazon Web Services (AWS). Künftig könnte man dem Anbieter beispielsweise die Ausgestaltung weiterer Services im Kontext von SAP Leonardo diskutieren.
Otto Schell, stellvertretender DSAG-Vorstandsvorsitzender, warnt vor Vendor Lock-Ins beim IoT.
(Bild: DSAG)
Für diverse SAP-Anwendungen zertifiziert, dienen die Angebote von Amazons Cloudsparte AWS mittlerweile als Basis für eine Vielzahl produktiver SAP-Workloads – beobachtet die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. Die DSAG verweist dabei exemplarisch auf spezielle Angebote mit bis zu 12 TByte Arbeitsspeicher für HANA-Nutzer. Dem entsprechend will der Verein offenbar, künftig zunehmend auch gegenüber AWS auftreten.
Otto Schell, stellvertretender DSAG-Vorstandsvorsitzender, sagt: „Als Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe ist es für uns daher unabdingbar, die Zusammenarbeit mit Amazon Web Services (AWS) zu suchen, um unsere Mitglieder mit einer eigenen AWS-Arbeitsgruppe bestmöglich zu unterstützen“. Gleichzeitig ist die DSAG nach eigenen Worten in enger Abstimmung mit SAP zu allen Belangen der SAP Cloud Platform. Geplant sei, einen zentralen Arbeitskreis zu diesem Thema zu gründen.
Dabei hat die DSAG unter anderem vorgefertigte Cloud-Dienste im Blick, mit denen Kunden beispielsweise ohne eigenes Know-how in Maschine Learning oder Internet of Things (IoT) einsteigen können. Schell sieht hier die Gefahr eines möglichen Vendor Lock-Ins: „Je mehr solcher Dienste ein Anwenderunternehmen aber in die eigene Landschaft integriert, desto schwieriger wird es, den Cloud-Anbieter später zu wechseln.“
Wie Services künftig ausgestaltet werden, könnte man künftig bereits frühzeitig mit AWS diskutieren – beispielsweise im Kontext von SAP Leonardo. Dabei sieht sich die DSAG selbst in der Position, konkrete Anforderungen von Kunden aus allen Segmenten gebündelt kommunizieren zu können.
Schell gibt zu bedenken: „Genau wie Anwenderunternehmen ein offenes Ohr für Techniktrends haben sollten, müssen Anbieter wie AWS und SAP offen sein für die Anforderungen ihrer bestehenden und potentiellen Kunden“.
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Stand vom 30.10.2020
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