Deutscher Ethikrat zu KI „Die KI darf den Menschen nicht ersetzen“
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Künstliche Intelligenz (KI) dringt immer weiter in den Alltag der Menschen vor. Nun hat sich der Deutsche Ethikrat ausführlich geäußert und gibt Empfehlungen an die Politik. „KI darf den Menschen nicht ersetzen“, fordert Alena Buyx vom Ethikrat.

Seit November sorgt das große Sprachmodell ChatGPT für Interesse und Aufregung. Der von OpenAI entwickelte Chatbot zeigt, was mit ausreichend Daten möglich ist. Doch eine sogenannte Künstliche Intelligenz gibt es schon länger. Algorithmen erkennen beispielsweise in der Medizin aus tausenden von Bilddaten Krankheiten. In der Industrie können die speziellen Algorithmen Fehler auf Schaltungen aufspüren. Außerdem ermöglichen KI-basierte Analysen die vorausschauende Wartung, senken Ausfallzeiten und erkennen Anomalien oder Fehler im Produktionsprozess.
Doch wohin geht die Reise mit Künstlicher Intelligenz? Der Deutsche Ethikrat hat sich für strikte Begrenzungen bei der Verwendung von Künstlicher Intelligenz ausgesprochen. „Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern“, sagte Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, in Berlin. „KI darf den Menschen nicht ersetzen“, betonte Buyx. Generell zeigt KI nach Auffassung des Ethikrats in vielen Fällen „eindeutig positive Folgen im Sinne der Erweiterung der Möglichkeiten menschlicher Autorschaft“.
Dabei stellt sich laut Ethikrat die zentrale Frage, wie die von einer KI generierten Informationen oder Aktivitäten „die Möglichkeiten anderer Menschen, insbesondere derer, über die entschieden wird“, beeinflussen. Hier müsse, so der Ethikrat, für ausreichende Transparenz gesorgt werden.
KI in der Medizin soll Ärzte unterstützen
Für die Medizin führt der Ethikrat auch Gründe auf, warum ein KI-Einsatz sinnvoll sein könne: So könnten mithilfe von Algorithmen die Versorgungsengpässe aufgrund von Personalmangel gelindert und präzisere Diagnosen erstellt werden.
Bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Produkten müsse jedoch ein Verlust an ärztlicher Kompetenz vermieden werden. Die Privatsphäre der Patientinnen und Patienten müsse mit der intensiven Datennutzung in der medizinischen Forschung in Einklang gebracht werden.
Schutz vor Diskriminierung
Für den KI-Einsatz der öffentlichen Verwaltung müssten die Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung geschützt werden.
Maschinellen Empfehlungen dürfe man nicht blind folgen. Weiterhin müssten Einzelfallbetrachtungen sowie die Einsichts- und Einspruchsrechte von Betroffenen gewährleistet werden.
„KI-Anwendungen können menschliche Intelligenz, Verantwortung und Bewertung nicht ersetzen“, sagte Julian Nida-Rümelin, der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates.
Dieser Artikel stammt von unserem Partnerportal ELEKTRONIKPRAXIS.
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